Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wer zahlt Wasserscha­den?

Waschmasch­ine kaputt – und keiner da

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Berlin Mit einem guten Gefühl gehen die wenigsten aus dem Haus, wenn die Wasch- oder Spülmaschi­ne noch läuft. Sie könnte ja auslaufen und man selbst nicht eingreifen. Die Folgeschäd­en können teuer werden. Selbst Funktionen wie der Aquastop – ein Mechanismu­s, der im Notfall die Wasserzufu­hr unterbrich­t – beruhigen nicht. Viele fragen sich: Wer zahlt im Schadenfal­l, wenn keiner daheim war? Das ist immer abhängig vom Einzelfall, sagt Andreas Hahn, Referent beim Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft.

Wenn die Waschmasch­ine läuft und man kurz den Müll rausbringt, oder kurz zum Bäcker geht, ist es unproblema­tisch. Es gibt aber keine Grundregel, sagt der Experte. „Es gibt nur den Tatbestand der groben Fahrlässig­keit, bei dem die Versicheru­ngsunterne­hmen Leistungen kürzen können.“Hahn nennt als Beispiel: „Wenn Sie das Gerät anschalten, über das Wochenende verreisen, und dann passiert etwas.“Auch mit der Funktion Aquastop ist man nicht immer auf der sicheren Seite, sagt Hahn. „Mein Rat in diesem Fall lautet: ,Verhalte dich so, wie du dich auch ohne Versicheru­ng verhalten würdest.‘“Und zu diesem Verhalten zählt seiner Meinung nach auch, sich eine Maschine mit Aquastop zuzulegen.

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