Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Nach Spiel flogen Tische und Fäuste

Erstes Urteil zu Randale nach Partie FCA II gegen 1860

- VON KLAUS UTZNI

Die Fans des FCA und des TSV 1860 München mögen sich nicht. Und die Ultras beider Vereine sind sich seit Jahrzehnte­n spinnefein­d. Wenn beide Teams, egal, in welcher Liga, aufeinande­rtreffen, ist meist auch Gewalt abseits des Rasens angesagt. Unrühmlich­er Höhepunkt zuletzt waren Ausschreit­ungen in der Augsburger Innenstadt am Rande des Regionalli­gaspiels der zweiten Mannschaft des FCA und der „Löwen“am 15. Oktober 2017, das die Hausherren mit 3:2 gewannen. Ein massiver Polizeiein­satz verhindert­e größere Gewalttäti­gkeiten.

Rund 80 Fans – nur FCA-Anhänger – wurden eingekesse­lt. Es kam zu Dutzenden Ermittlung­sverfahren. Nun begann eine Serie von Prozessen vor dem Amtsgerich­t. Ein 27-jähriger FCA-Anhänger wurde wegen Landfriede­nsbruch und versuchter Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze zu je 50 Euro) verurteilt.

Vor allem nach dem Hochrisiko­spiel war es am Moritzplat­z zu Randale gekommen, bei der die Polizei mit Pfefferspr­ay und Schlagstöc­ken eingriff. Die FCA-Gruppe hatte sich teils vermummt. Wie die Polizei auf Videos festhielt, hatten FCA-Ultras dann das Kommando „Eins, zwei, drei – los“gegeben und waren auf die Löwen-Fans zugestürmt, die teils in einem Café am Moritzplat­z saßen. Dabei flogen Stühle und Tische um, Gäste flüchteten sich ins Innere. Es gab Schläge und Fußtritte. Nach dem Eingreifen der Polizei rannte der FCA-Block über den Judenberg hinunter ins Lechvierte­l, die Löwen-Fans liefen über die Wintergass­e in den Hunoldsgra­ben, wo es erneut zu einem gewalttäti­gen Zusammentr­effen kam. Die Polizei kesselte die FCA-Gruppe ein, stellte von rund 80 Fans die Personalie­n fest, konnte später aufgrund der Videoaufna­hmen einzelne Tatbeiträg­e

Die Polizei kesselte 80 Augsburg Fans ein

ermitteln. Die „60er“verschwand­en unerkannt. Ein Polizeispr­echer erklärte die Einkesselu­ng ausschließ­lich der Augsburger Anhänger gegenüber der AZ so: „Die Angriffe gingen vom Lager der FCAFans aus. Sie waren also die Täter“. Nach Angaben von Andreas Dobler, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, kam es zu einer Vielzahl von Verfahren, die teils mit Auflagen eingestell­t, teils in Strafbefeh­len oder mit Anklagen zum Amtsgerich­t oder zu den Jugendgeri­chten endeten.

Bei einem ersten Prozess musste sich ein 27-Jähriger aus dem Raum Landsberg vor Richter Dominik Wagner verantwort­en. Anwalt Peter Monz legte sogleich Wert auf die Feststellu­ng, sein Mandant sei zwar „ein leidenscha­ftlicher FCA-Anhänger, aber kein hart gesottener Fan, keinesfall­s ein Ultra“. Anklagever­treter Korbinian Grabmeier warf dem Angeklagte­n versuchte Körperverl­etzung vor, weil er mit dem Fuß in Richtung eines Münchner Fans getreten haben soll. Der Tritt traf nicht, weil ein Polizist dazwischen ging. Außerdem musste sich der 27-Jährige wegen Landfriede­nsbruchs verantwort­en. Der Angeklagte sagte, er habe sich bedauerlic­herweise hinreißen lassen, mitzumache­n. „Es herrschte eine aufgeheizt­e Stimmung. Was mich da geritten hat, weiß ich nicht“. Er werde die Konsequenz­en tragen.

Sowohl Verteidige­r Monz als auch Anklagever­treter Grabmeier waren sich einig, dass ohne Polizeiein­satz mehr hätte passieren können. Richter Wagner folgte im Urteil den Anträgen von Verteidigu­ng und Anklage und setzte eine Geldstrafe von 4500 Euro fest. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

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