Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Inkasso Schreiben checken

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Der Branchenve­rband BDIU kennt das Problem unseriöser Anbieter. Um echte Mahnungen von Fälschun gen zu unterschei­den, rät der Ver band zu vier Prüfschrit­ten:

● Plausibili­tät Bereits im ersten In kasso Schreiben muss stehen, wer der Auftraggeb­er ist und welchen Grund die Forderung hat.

● Form des Schreibens Hat es Rechtschre­ibfehler oder stimmt etwa die Adresse mit dem Briefkopf nicht überein, lassen sich Betrüger „schon daran oft erkennen“.

● Auslandsko­nto Ist eine IBAN ohne DE für die Überweisun­g an gegeben, rät der BDIU zu besonderer Vorsicht.

● Registrier­ung Nur behördlich re gistrierte Inkasso Dienste dürfen ein Inkasso betreiben. Unter www.rechtsdien­stleistung­sregis ter.de lässt sich kostenlos nachsehen, ob ein Anbieter gelistet ist. (shp)

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