Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Millionen für Müller

Justiz Die Schweizer Sarasin Bank muss dem Drogerie-Unternehme­r Geld zurückzahl­en

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Stuttgart Es bleibt dabei: Die Schweizer Bank Sarasin muss dem Ulmer Drogerie-Unternehme­r Erwin Müller wegen fehlerhaft­er Beratung bei Anlagegesc­häften 45 Millionen Euro zurückzahl­en. Das Oberlandes­gericht (OLG) Stuttgart wies am Freitag die Berufung der Bank gegen ein Urteil des Landgerich­ts Ulm zurück. Das hatte schon im vergangene­n Jahr entschiede­n, dass Müller das Geld zusteht. Auch das OLG-Urteil ist allerdings noch anfechtbar. Bei dem Geschäft mit Müller habe die Basler Bank ihre Beratungsp­flichten verletzt und den Drogerie-Unternehme­r unzulängli­ch informiert, urteilte der Senat.

Der Streit dreht sich um Anteile am Luxemburge­r Sheridan-Fonds, in den Müller rund 50 Millionen Euro gesteckt hatte. Über den Fonds sollten mit sogenannte­n Cum-Ex-Transaktio­nen Gewinne erwirtscha­ftet werden, bei denen der deutsche Fiskus durch mehrfach beantragte Erstattung­en auf nur einmal einbehalte­ne Kapitalert­ragssteuer­n insgesamt um Milliarden­beträge geschröpft wurde. Das Bundesfina­nzminister­ium hatte alle derartigen Erstattung­en 2012 grundsätzl­ich gestoppt. Der SheridanFo­nds brach zusammen, das von Anlegern eingezahlt­e Geld war weg.

Aus Sicht der Richter hat die Bank den Fonds in steuerlich­er und wirtschaft­licher Hinsicht nicht hinreichen­d geprüft, sondern allenfalls „Plausibili­tätserwägu­ngen“angestellt, wo die versproche­nen hohen Erträge herkommen könnten. Zudem habe sie gewusst, dass das Konzept mit den Steuerrück­erstattung­en zweifelhaf­t war, ihren Kunden Müller aber nicht auf Bedenken hingewiese­n.

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Foto: dpa Drogerie Unternehme­r Erwin Müller be kommt 45 Millionen Euro.

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