Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Eine Frage der Gerechtigkeit
So groß seien die Unterschiede bei den staatlichen Schulen gar nicht, das hatte vor wenigen Monaten ein Gymnasial-Direktor den Eltern gesagt, die mit ihren Kindern zum Infoabend für künftige Fünftklässler gekommen waren. Und nach diesem Grundsatz werden vom Landkreis auch die Beförderungskosten für Schüler gezahlt: Weil eine staatliche Schule vom Grundsatz her der anderen gleichen und ja der Gerechtigkeit halber auch gleichen muss, werden die Kosten nur für die nächstgelegene und am günstigsten zu erreichende Schule übernommen.
Manchmal ist es aber nicht diese Schule, die Eltern und Kind auswählen möchten. Schlechte Erfahrungen der Nachbarn mit einem Lehrer dort, Klassenkameraden, die woanders hingehen, all das kann die Schulwahl beeinflussen – zu Recht oder zu Unrecht. Gerecht ist es allerdings für die Allgemeinheit, wenn sie diese persönlichen Entscheidungen nicht finanziell mittragen muss. Wer einen Sonderweg gehen möchte, muss diesen auch bezahlen.
Dass in diesem Zusammenhang allein kirchliche Schulen, nicht aber Schulen anderer privater Träger ein Sonderrecht bei der Übernahme der Kosten genießen, darf durchaus diskutiert werden.