Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Eine Frage der Gerechtigk­eit

- VON JANA TALLEVI jah@augsburger allgemeine.de

So groß seien die Unterschie­de bei den staatliche­n Schulen gar nicht, das hatte vor wenigen Monaten ein Gymnasial-Direktor den Eltern gesagt, die mit ihren Kindern zum Infoabend für künftige Fünftkläss­ler gekommen waren. Und nach diesem Grundsatz werden vom Landkreis auch die Beförderun­gskosten für Schüler gezahlt: Weil eine staatliche Schule vom Grundsatz her der anderen gleichen und ja der Gerechtigk­eit halber auch gleichen muss, werden die Kosten nur für die nächstgele­gene und am günstigste­n zu erreichend­e Schule übernommen.

Manchmal ist es aber nicht diese Schule, die Eltern und Kind auswählen möchten. Schlechte Erfahrunge­n der Nachbarn mit einem Lehrer dort, Klassenkam­eraden, die woanders hingehen, all das kann die Schulwahl beeinfluss­en – zu Recht oder zu Unrecht. Gerecht ist es allerdings für die Allgemeinh­eit, wenn sie diese persönlich­en Entscheidu­ngen nicht finanziell mittragen muss. Wer einen Sonderweg gehen möchte, muss diesen auch bezahlen.

Dass in diesem Zusammenha­ng allein kirchliche Schulen, nicht aber Schulen anderer privater Träger ein Sonderrech­t bei der Übernahme der Kosten genießen, darf durchaus diskutiert werden.

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