Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Eine Siedlung nicht nur fürs Wochenende
Marktgemeinderat Warum ein Bauherr sein Dach nicht erneuern und warum dort auch wochentags gewohnt werden darf
Biberbach Darf der Besitzer eines Hauses in der Wochenendsiedlung zwischen Biberbach und dem Ortsteil Markt trotz Veränderungssperre sein Dach erneuern? Das war die Frage, die in der jüngsten Sitzung des Biberbacher Marktgemeinderates eingehend diskutiert wurde. Antwort: Im Prinzip ja. Darin waren sich die Ratsmitglieder einig. Denn das alte Flachdach ist sanierungsbedürftig und das geplante Satteldach im Grunde in Ordnung.
Doch ganz glatt lief die Zustimmung nicht: Denn die geplante Verlängerung über einen bestehenden
Nach langem „Theater“genossen die Häuser schließlich Bestandsschutz
Balkon hinaus„ geht garni cht“,erklärteV er wal tungs geschäfts leiter Stefan Behringer den Gemeinderäten. Denn dadurch würde eine Veränderung der Nutzfläche erreicht, die wiederum einer Vereinbarung mit dem Landratsamt Augsburg widerspreche.
Wie in vielen anderen Gemeinden hatte sich die Wochenend siedlung über die Jahre in einer baulichen Grauzone entwickelt. Permanentes Wohnen war dort eigentlich nicht erlaubt. Hohe Bußgelder verhängte das Landratsamt, wenn bekannt wurde, dass dort nicht nur am Wochenende übernachtet wurde. Daran erinnert sich der damalige Bürgermeister und heutige Freie-Wähler-Gemeinderat Alois Pfaffenzeller noch lebhaft. Nach „jahrzehntelangem Theater“habe man eine Vereinbarung mit dem Landratsamt getroffen, um Ruhe in die Sache zu bringen. Der Kompromiss war: Bestehende Häuser genießen Bestandsschutz, auch wenn die festgelegten 65 Quadratmeter Fläche überschritten werden. Auch darf in der Wochenendsiedlung seitdem offiziell gewohnt werden. Jegliche darüber hinausgehenden Veränderungen würden diese Vereinbarung null und nichtig machen, so Pfaffenzeller.
Dieses Risiko solle man im Interesse aller Hauseigentümer in der Siedlung nicht eingehen. Der Gemeinderat lehnte den Antrag ab. Einer reinen Erneuerung des Daches werde man bei entsprechender Antragstellung sicher nicht im Wege stehen, so der Konsens im Gremium.
Weitere Themen aus der Sitzung des Biberbacher Gemeinderates in Kürze:
● Biogasanlage Eine Biogasanlage an der Gemeindegrenze zu Meitingen soll an anderer Stelle des Grundstücks neu errichtet und erweitert werden. Als Nachbargemeinde wird Biberbach zu dem Verfahren gehört. Da für die Bewohner des Biberbacher Ortsteils Zollsiedlung dadurch keine Nachteile zu erwarten sind, stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu.
● Gablingen Keine Einwendungen hat Biberbach zu geringfügigen Änderungen am Bebauungsplan Ortszentrum der Gemeinde Gablingen. Die Bebauung tangiere Biberbacher Interessen nicht.