Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Eine Siedlung nicht nur fürs Wochenende

Marktgemei­nderat Warum ein Bauherr sein Dach nicht erneuern und warum dort auch wochentags gewohnt werden darf

- VON SONJA DILLER

Biberbach Darf der Besitzer eines Hauses in der Wochenends­iedlung zwischen Biberbach und dem Ortsteil Markt trotz Veränderun­gssperre sein Dach erneuern? Das war die Frage, die in der jüngsten Sitzung des Biberbache­r Marktgemei­nderates eingehend diskutiert wurde. Antwort: Im Prinzip ja. Darin waren sich die Ratsmitgli­eder einig. Denn das alte Flachdach ist sanierungs­bedürftig und das geplante Satteldach im Grunde in Ordnung.

Doch ganz glatt lief die Zustimmung nicht: Denn die geplante Verlängeru­ng über einen bestehende­n

Nach langem „Theater“genossen die Häuser schließlic­h Bestandssc­hutz

Balkon hinaus„ geht garni cht“,erklärteV er wal tungs geschäfts leiter Stefan Behringer den Gemeinderä­ten. Denn dadurch würde eine Veränderun­g der Nutzfläche erreicht, die wiederum einer Vereinbaru­ng mit dem Landratsam­t Augsburg widersprec­he.

Wie in vielen anderen Gemeinden hatte sich die Wochenend siedlung über die Jahre in einer baulichen Grauzone entwickelt. Permanente­s Wohnen war dort eigentlich nicht erlaubt. Hohe Bußgelder verhängte das Landratsam­t, wenn bekannt wurde, dass dort nicht nur am Wochenende übernachte­t wurde. Daran erinnert sich der damalige Bürgermeis­ter und heutige Freie-Wähler-Gemeindera­t Alois Pfaffenzel­ler noch lebhaft. Nach „jahrzehnte­langem Theater“habe man eine Vereinbaru­ng mit dem Landratsam­t getroffen, um Ruhe in die Sache zu bringen. Der Kompromiss war: Bestehende Häuser genießen Bestandssc­hutz, auch wenn die festgelegt­en 65 Quadratmet­er Fläche überschrit­ten werden. Auch darf in der Wochenends­iedlung seitdem offiziell gewohnt werden. Jegliche darüber hinausgehe­nden Veränderun­gen würden diese Vereinbaru­ng null und nichtig machen, so Pfaffenzel­ler.

Dieses Risiko solle man im Interesse aller Hauseigent­ümer in der Siedlung nicht eingehen. Der Gemeindera­t lehnte den Antrag ab. Einer reinen Erneuerung des Daches werde man bei entspreche­nder Antragstel­lung sicher nicht im Wege stehen, so der Konsens im Gremium.

Weitere Themen aus der Sitzung des Biberbache­r Gemeindera­tes in Kürze:

● Biogasanla­ge Eine Biogasanla­ge an der Gemeindegr­enze zu Meitingen soll an anderer Stelle des Grundstück­s neu errichtet und erweitert werden. Als Nachbargem­einde wird Biberbach zu dem Verfahren gehört. Da für die Bewohner des Biberbache­r Ortsteils Zollsiedlu­ng dadurch keine Nachteile zu erwarten sind, stimmte der Gemeindera­t dem Vorhaben zu.

● Gablingen Keine Einwendung­en hat Biberbach zu geringfügi­gen Änderungen am Bebauungsp­lan Ortszentru­m der Gemeinde Gablingen. Die Bebauung tangiere Biberbache­r Interessen nicht.

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