Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Knöllchen aus dem Urlaub

So reagieren Sie auf Inkassosch­reiben aus dem Ausland

- VON DORINA PASCHER

Augsburg Kaum sind die Sommerferi­en vorbei, liegen die Knöllchen im Briefkaste­n: Nach dem Urlaub ist vor dem Ärger über die Strafzette­l. Viele ausländisc­he Bußgeldste­llen nutzen die Dienste von Inkassofir­men – und das kann für Autofahrer teuer werden.

Auf Grundlage des EU-Rechts können ausländisc­he Bußgeldste­llen grenzübers­chreitend Forderunge­n eintreiben. Laut ADAC seien aber die offizielle­n Wege aufwendig. Und vor allem nicht lukrativ. Denn die Strafzahlu­ng erhalten nicht die ausländisc­hen Bußgeldste­llen. Der Erlös geht an das Land, in dem das Bußgeld eingetrieb­en wird, erläutert der ADAC. Wenn deutsche Stellen ein ausländisc­hes Bußgeld von Autofahrer­n aus Deutschlan­d einfordern, fließt die Strafzahlu­ng in die Hände des deutschen Staates. Daher beauftrage­n viele Kommunen oder Städte im Ausland private Inkasso-Unternehme­n, um schnell und unbürokrat­isch das Bußgeld einzutreib­en. Das geht zulasten der Autofahrer. Denn das Inkasso-Unternehme­n fordert nicht nur die zu zahlende Strafe, sondern verlangt zudem hohe Gebühren für seine Tätigkeit. Mittlerwei­le hat sich das Eintreiben von Verkehrsbu­ßen im Ausland als gewinnbrin­gendes Modell für die Inkassobra­nche entwickelt, ist der Allgemeine Deutsche Automobilk­lub überzeugt.

Die deutsche Inkassobra­nche hatte laut Automobilk­lub das vergangene Jahr rund 415000 Fälle. Darin

Ein kräftiger Aufschlag wird fällig

sind noch nicht diejenigen Forderunge­n enthalten, die über ausländisc­he Inkassount­ernehmen oder -anwälte geltend gemacht werden.

Das Vorgehen ist nicht neu. Bereits seit mehr als 15 Jahren beauftrage­n skandinavi­sche Länder und Großbritan­nien Inkassoanw­älte oder -firmen, um Geldbußen einzutreib­en. Mittlerwei­le ist die Vorgehensw­eise vor allem in Ländern Süd- und Südosteuro­pas gang und gäbe, sagt der ADAC. Vor allem aus Italien und Kroatien kämen viele Bußgeldbes­cheide via Inkassount­ernehmen zu den Autofahrer­n. Die privaten Firmen stellen häufig horrende Forderunge­n. Der ADAC berichtet von einem slowenisch­en Anwalt, der von einem deutschen Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro forderte. Wäre die Strafe vor Ort fällig gewesen, hätte der Lenker für die fehlende Parkgebühr 16 Euro gezahlt. Auch die Stadt Rom gehe mit ähnlichen Methoden vor. Wer mit seinem Wagen in die verkehrsbe­ruhigte Innenstadt­zone der italienisc­hen Hauptstadt fährt, dem drohe eine Forderung von rund 250 Euro. Eigentlich kostet der Verstoß laut ADAC rund 100 Euro Geldbuße. Die restlichen 150 Euro erhält eine private Inkassofir­ma.

Der ADAC empfiehlt, die Forderung auf jeden Fall ernst zu nehmen. Ist die Forderung berechtigt, kann der Fahrzeugle­nker sich mit der ausländisc­hen Bußgeldste­lle in Kontakt setzen. Auf diesem Weg können Autofahrer versuchen, den zu zahlenden Betrag direkt an die Kommune oder Bußgeldste­lle zu überweisen. Gegebenenf­alls können Autolenker so den erhöhten Forderunge­n der Inkassofir­men entgehen. Der ADAC warnt jedoch: Es gibt in diesen Fällen keine eindeutige Rechtsprec­hung. Die Inkassount­ernehmen könnten versuchen, ihre Gebühren trotz vorheriger Zahlung einzutreib­en. Daher sollten Autofahrer, die ein Inkassosch­reiben erhalten, auf jeden Fall einen Rechtsrat vonseiten eines Anwalts einholen. Und das am besten so schnell wie möglich.

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