Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Kinder haben Recht auf ihren Pflichttei­l

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Unser Beitrag „So kommen keine Fehler ins Testament“vom 17. September enthält leider eine ungenaue Formulieru­ng. In einem Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseiti­g als Alleinerbe­n einsetzen, haben Kinder trotzdem Anspruch auf ihren Pflichttei­l und können nicht ganz außen vor gelassen werden. Praxis ist aber, dass Kinder auf ihren Pflichttei­l verzichten. Zudem können die Eltern eine sogenannte „Pflichttei­lsstrafkla­usel“in den letzten Willen einbauen. Diese besagt: Macht ein Kind beim Tod des ersten Elternteil­s den Pflichttei­l geltend, bekommt es beim zweiten Erbfall nur noch das gesetzlich­e Minimum.

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