Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Kinder haben Recht auf ihren Pflichtteil
Unser Beitrag „So kommen keine Fehler ins Testament“vom 17. September enthält leider eine ungenaue Formulierung. In einem Berliner Testament, bei dem sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen, haben Kinder trotzdem Anspruch auf ihren Pflichtteil und können nicht ganz außen vor gelassen werden. Praxis ist aber, dass Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten. Zudem können die Eltern eine sogenannte „Pflichtteilsstrafklausel“in den letzten Willen einbauen. Diese besagt: Macht ein Kind beim Tod des ersten Elternteils den Pflichtteil geltend, bekommt es beim zweiten Erbfall nur noch das gesetzliche Minimum.