Augsburger Allgemeine (Land Nord)

AfD Abgeordnet­er soll Beamtensta­tus verlieren

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Das Richterdie­nstgericht in Karlsruhe hat den südbadisch­en AfDBundest­agsabgeord­neten und früheren Staatsanwa­lt Thomas Seitz aus dem Beamtenver­hältnis entfernt. Seitz hatte im Zuge von Wahlkämpfe­n zwischen 2015 und 2017 im Internet unter anderem Begriffe wie „Quotennege­r“und „Gesinnungs­justiz“gepostet. Damit verletzte er nach Auffassung des baden-württember­gischen Justizmini­steriums die Vorschrift­en zum Beamtensta­tus – dem stimmt das Richterdie­nstgericht nun zu. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

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Foto: F. Gambarini, dpa Armin Laschet

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