Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Energieausweis erneuern
Immobilien Hausbesitzer müssen nach zehn Jahren einen neuen Nachweis beantragen. Dabei gibt es zwei Varianten
Landkreis Augsburg Der Energieausweis ist zehn Jahre alt geworden. Seit Juli 2008 müssen Hauseigentümer möglichen Käufern und neuen Mietern den Energieausweis der Immobilie nach der Energieeinsparverordnung 2009 vorlegen. Jetzt haben die ersten Ausweise ihre Altersgrenze erreicht und die Gültigkeit läuft ab. „Bei Neuvermietung oder Verkauf auch einzelner Wohnungen ist es Pflicht, einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen“, sagt Margit Spöttle, die Klimaschutzbeauftragte des Landratsamts. Dabei gibt es zwei Varianten: den Verbrauchsund den Bedarfsausweis. Dies sind die Unterschiede.
● Der Verbrauchsausweis zeigt den Verbrauchswert der letzten drei Jahre. Er ist abhängig vom energetischen Verhalten der Bewohner.
● Der Bedarfsausweis enthält eine Analyse des energetischen Zustandes von Wänden, Fenstern und Heizung, unabhängig vom Verhalten.
Grundsätzlich hat der Hausbesitzer die Wahl zwischen beiden Varianten. Ausnahme sind energetisch unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Hier besteht eine Pflicht zum Bedarfsausweis.
Klarheit schafft die Beratung bei einem unabhängigen Energiefachmann in der Energiesprechstunde des Landkreises. Die nächsten Termine im Landratsamt Augsburg sind an folgenden Donnerstagen: 20. September, 18. Oktober, 15. November, 13. Dezember, jeweils zwischen 8.30 und 15.45 Uhr.
In 45-minütigen Einzelgesprächen zeigt der Berater Handlungsmöglichkeiten auf. „Alle Informationen sind unabhängig von Produkten und Anbietern, neutrale Fachleute beantworten die Fragen persönlich und individuell“, betont Spöttle.
Eine Anmeldung ist nötig unter Telefon 0821/3102-2222, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr. Telefonische Informationen zum Energieausweis gibt es unter der Nummer 0821/3102- 2884.