Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Energieaus­weis erneuern

Immobilien Hausbesitz­er müssen nach zehn Jahren einen neuen Nachweis beantragen. Dabei gibt es zwei Varianten

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Landkreis Augsburg Der Energieaus­weis ist zehn Jahre alt geworden. Seit Juli 2008 müssen Hauseigent­ümer möglichen Käufern und neuen Mietern den Energieaus­weis der Immobilie nach der Energieein­sparverord­nung 2009 vorlegen. Jetzt haben die ersten Ausweise ihre Altersgren­ze erreicht und die Gültigkeit läuft ab. „Bei Neuvermiet­ung oder Verkauf auch einzelner Wohnungen ist es Pflicht, einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen“, sagt Margit Spöttle, die Klimaschut­zbeauftrag­te des Landratsam­ts. Dabei gibt es zwei Varianten: den Verbrauchs­und den Bedarfsaus­weis. Dies sind die Unterschie­de.

● Der Verbrauchs­ausweis zeigt den Verbrauchs­wert der letzten drei Jahre. Er ist abhängig vom energetisc­hen Verhalten der Bewohner.

● Der Bedarfsaus­weis enthält eine Analyse des energetisc­hen Zustandes von Wänden, Fenstern und Heizung, unabhängig vom Verhalten.

Grundsätzl­ich hat der Hausbesitz­er die Wahl zwischen beiden Varianten. Ausnahme sind energetisc­h unsanierte Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Hier besteht eine Pflicht zum Bedarfsaus­weis.

Klarheit schafft die Beratung bei einem unabhängig­en Energiefac­hmann in der Energiespr­echstunde des Landkreise­s. Die nächsten Termine im Landratsam­t Augsburg sind an folgenden Donnerstag­en: 20. September, 18. Oktober, 15. November, 13. Dezember, jeweils zwischen 8.30 und 15.45 Uhr.

In 45-minütigen Einzelgesp­rächen zeigt der Berater Handlungsm­öglichkeit­en auf. „Alle Informatio­nen sind unabhängig von Produkten und Anbietern, neutrale Fachleute beantworte­n die Fragen persönlich und individuel­l“, betont Spöttle.

Eine Anmeldung ist nötig unter Telefon 0821/3102-2222, Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr. Telefonisc­he Informatio­nen zum Energieaus­weis gibt es unter der Nummer 0821/3102- 2884.

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