Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Keime im Wasser: Die Pflichten der Hausbesitzer
Versorgung In Diedorf ist immer noch nicht ausreichend Chlor im System. Deshalb wird vorläufig weiter abgekocht
Diedorf Noch ist nicht absehbar, wann das Leitungswasser in Diedorf nicht mehr abgekocht werden muss. Grund: Auch nach zwei Wochen Chlorung kann noch nicht ein einheitlicher Spiegel von 0,2 Milligramm Chlor pro Liter Trinkwasser an allen 21 Entnahmestellen nachgewiesen werden. Erst dann, erklärte Elke Lochbrunner von den Gemeindewerken im Marktrat, werde das Gesundheitsamt die Abkochanordnung aufheben. Bis dahin könnten auch höhere Chlorkonzentrationen vorkommen, bis zu 0,4 Milligramm.
Wie berichtet, waren Anfang August im Diedorfer Wasser coliforme Keime gefunden worden, und zwar zunächst im Übergabeschacht in Kreppen. Dieser wurde sofort geschlossen, so Lochbrunner, kurz darauf auch die beiden Übergabeschächte in Vogelsang. Dennoch: In der Folge fanden sich weitere Keime in Kreppen und Biburg, schließlich auch in einem Hochbehälter und in einer Anschlussleitung in Anhausen. Hier gibt es den Verdacht, dass aus dieser Leitung zu wenig Wasser entnommen wurde, so der technische Leiter des Diedorfer Wasserwerks, Rainer Kroker.
Vier Wochen lang, vom Auftreten des ersten coliformen Keims bis zum Beginn der Chlorung, hatten Mitarbeiter des Marktes, des Gesundheitsamts sowie ein Ingenieurbüro nach den Ursachen geforscht. „Das ist jetzt abgeschlossen“, so Elke Lochbrunner. Inzwischen sind die Ergebnisse ausgewertet und werden heute dem Bürgermeister und seinen Mitarbeitern vorgestellt. Daraus ergibt sich eine Liste an Sofortmaßnahmen, die auf jeden Fall abgearbeitet werden muss, bevor die Chlorung im gesamten Gemeindebereich aufgehoben werden kann. Was schon klar ist: Tätig werden muss nicht allein die Gemeinde, es wird auch Hausbesitzer treffen.
Denn dass die Trinkwasserversorgung der Marktgemeinde aus den 1970er-Jahren stammt und nicht mehr in jedem Punkt auf dem neuesten technischen Stand ist, das sei klar, sagt Lochbrunner. Doch seit Anfang August wurden nicht nur Leitungen, Hochbehälter und Schächte überprüft, sondern auch sämtliche Hausanschlüsse in den Ortsteilen Biburg, Kreppen und Willishausen. Und hier fiel auf: Nicht alle Anschlüsse sind korrekt. Allerdings ist der Hausbesitzer dafür verantwortlich, dass etwa aus einer Gartenzisterne kein Wasser ins Leitungssystem gelangen kann. Gleiches gilt für Heizungssysteme. Auch hier darf kein erwärmtes Wasser zurück ins Leitungsnetz fließen. Demnächst sollen alle Hausbesitzer auf ihre Pflichten hingewiesen werden.
Ein weiteres Problem im privaten Bereich sind sogenannte Totleitungen: Leitungen, durch die kein oder zu wenig Wasser fließt. „Wann ist denn eine Leitung eine Totleitung?“, wollte Gemeinderätin Maria Prues (SPD) wissen. Das könnten sowohl leer stehende, aber auch nur zeitweise benutzte Häuser sein, so Rainer Kroker – wenn etwa die Besitzer den Winter über einige Monate im sonnigen Süden verbrächten. „In solchen Fällen werden wir die Besitzer auffordern, auch während dieser Zeit eine bestimmte Menge Wasser fließen zu lassen“, so der Wassermeister. Das könnte entweder durch Nachbarn geschehen oder durch automatische Spülsysteme.
Bei leer stehenden Häusern kann das Wasserwerk noch einen anderen Weg wählen: „Will der Besitzer überhaupt kein Wasser abnehmen, dann bauen wir den Anschluss zurück“, verdeutlichte Kroker. Solche Anordnungen seien inzwischen schon erlassen worden. In den kommenden Wochen werden sämtliche weitere Hausanschlüsse in allen Ortsteilen von den Mitarbeitern des Wasserwerks überprüft.
Doch freilich hat auch die Gemeinde Arbeit vor sich. Was schon klar ist: Allein an neun Einzelbehältern der gemeindlichen Hochbehälter ist das Lüftungssystem total veraltet. Dort gibt es noch Insektengitter. „Heute sind Papierfilter der Stand der Technik“, so der Wassermeister. Der Austausch der Filter wird pro Behälter eineinhalb Wochen Zeit in Anspruch nehmen.
Wie lange die Chlorung noch andauern wird, darüber will Bürgermeister Peter Högg nicht spekulieren, sicher aber bis Ende des Jahres. Denn außer den Sofortmaßnahmen verlangt das Gesundheitsamt noch einen zweiten Nachweis zur sicheren Versorgung mit Trinkwasser: eine Risiko- und Gefahrenanalyse, die sämtliche Schwachstellen des Systems und Handlungsaufträge für die nächsten Jahre enthält.