Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Zeitliche Begrenzung für Autowaschanlagen
Bereits seit fast zwölf Jahren dürfen Autowaschanlagen in Burgau an Sonn- und Feiertagen ab 12 Uhr öffnen. Allerdings ist erst jetzt aufgefallen, dass es keine zeitliche Beschränkung dafür gibt. Als jemand bei der Stadt wegen einer Erlaubnis anfragte, wurde die „Lücke“entdeckt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt soll um 18 Uhr der Betrieb enden, was den Öffnungszeiten der Anlage an der Industriestraße entspreche und auch in München so gehandhabt werde.