Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Umzugskost­en von der Steuer absetzen

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Steuerzahl­er können ihre Umzugskost­en von der Steuer absetzen. Darauf weist der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne hin. Wie viel man geltend machen kann, hängt davon ab, ob man beruflich oder privat umgezogen ist. Wer aus berufliche­n Gründen seinen Wohnort wechselt, kann nicht nur die Umzugskost­en, sondern unter anderem auch Fahrten zu Wohnungsbe­sichtigung­en, den Makler, doppelte Mietzahlun­gen oder Reparature­n von Transports­chäden absetzen. Bei privaten Umzügen können Steuerzahl­er das Verpacken des Hausrats sowie den Transport durch eine Spedition bis maximal 4000 Euro als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung aufführen. Einen Umzug in Eigenregie mit einem Transporte­r kann man nicht absetzen, wie der Verband erläutert.

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