Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Umzugskosten von der Steuer absetzen
Steuerzahler können ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin. Wie viel man geltend machen kann, hängt davon ab, ob man beruflich oder privat umgezogen ist. Wer aus beruflichen Gründen seinen Wohnort wechselt, kann nicht nur die Umzugskosten, sondern unter anderem auch Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, den Makler, doppelte Mietzahlungen oder Reparaturen von Transportschäden absetzen. Bei privaten Umzügen können Steuerzahler das Verpacken des Hausrats sowie den Transport durch eine Spedition bis maximal 4000 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung aufführen. Einen Umzug in Eigenregie mit einem Transporter kann man nicht absetzen, wie der Verband erläutert.