Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Dieses Verfahren ist bitter nötig
Schon wieder ein Tiefschlag für Bernhard Pohl. Nach dem vergleichsweise harten Urteil im Münchner Strafprozess droht dem Allgäuer Abgeordneten nun weiteres Ungemach für seine Promillefahrt. Dass die Geschehnisse von 2015 auch standesrechtlich bewertet werden, ist bitter nötig: Ein Anwalt, der immer wieder durch gravierende Verfehlungen im Straßenverkehr aufgefallen ist, muss sich die Frage gefallen lassen, in welchem Umfang er künftig noch Teil unseres Rechtssystems sein kann.
Das neue Kapitel in der Causa Pohl macht einmal mehr deutlich, dass es für einen gewählten Volksvertreter keine Trennung von politischer Arbeit und seinem sonstigen Verhalten geben kann – auch wenn der Allgäuer dies immer wieder einfordert. In Landtag und Wahlkreis zu rackern, hilft nichts, wenn ein Abgeordneter am Steuer seines Wagens mehrfach die entscheidenden Leitplanken überfährt.
Eines allerdings bleibt rätselhaft: Warum befasst sich das Anwaltsgericht ausgerechnet jetzt, so kurz vor der Landtagswahl, mit diesem heiklen Thema? Fast drei Jahre sind seit Pohls Alkoholfahrt vergangen – da wäre es auf weitere drei Wochen nicht angekommen. Welche Rolle das neuerliche Aufflammen der Trunkenheitsfahrt für die Wähler spielt, lässt sich erst am 14. Oktober beantworten. Eines jedoch ist Fakt: Für den 53-jährigen Kaufbeurer, der von den Freien Wählern auf den achten Platz der schwäbischen Kandidatenliste durchgereicht wurde, ist der Wiedereinzug in den Landtag ein äußerst schwieriges Unterfangen.