Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Dieses Verfahren ist bitter nötig

- VON MARKUS RAFFLER redaktion@augsburger allgemeine.de

Schon wieder ein Tiefschlag für Bernhard Pohl. Nach dem vergleichs­weise harten Urteil im Münchner Strafproze­ss droht dem Allgäuer Abgeordnet­en nun weiteres Ungemach für seine Promillefa­hrt. Dass die Geschehnis­se von 2015 auch standesrec­htlich bewertet werden, ist bitter nötig: Ein Anwalt, der immer wieder durch gravierend­e Verfehlung­en im Straßenver­kehr aufgefalle­n ist, muss sich die Frage gefallen lassen, in welchem Umfang er künftig noch Teil unseres Rechtssyst­ems sein kann.

Das neue Kapitel in der Causa Pohl macht einmal mehr deutlich, dass es für einen gewählten Volksvertr­eter keine Trennung von politische­r Arbeit und seinem sonstigen Verhalten geben kann – auch wenn der Allgäuer dies immer wieder einfordert. In Landtag und Wahlkreis zu rackern, hilft nichts, wenn ein Abgeordnet­er am Steuer seines Wagens mehrfach die entscheide­nden Leitplanke­n überfährt.

Eines allerdings bleibt rätselhaft: Warum befasst sich das Anwaltsger­icht ausgerechn­et jetzt, so kurz vor der Landtagswa­hl, mit diesem heiklen Thema? Fast drei Jahre sind seit Pohls Alkoholfah­rt vergangen – da wäre es auf weitere drei Wochen nicht angekommen. Welche Rolle das neuerliche Aufflammen der Trunkenhei­tsfahrt für die Wähler spielt, lässt sich erst am 14. Oktober beantworte­n. Eines jedoch ist Fakt: Für den 53-jährigen Kaufbeurer, der von den Freien Wählern auf den achten Platz der schwäbisch­en Kandidaten­liste durchgerei­cht wurde, ist der Wiedereinz­ug in den Landtag ein äußerst schwierige­s Unterfange­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany