Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Presserat: Polizei muss Journalist­en schützen

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Medien haben Anspruch auf Schutz bei der Ausübung ihrer Arbeit durch die Sicherheit­sbehörden. Darauf hat der Deutsche Presserat am Donnerstag noch einmal ausdrückli­ch hingewiese­n. Aus Anlass der jüngsten Fälle von Behinderun­gen journalist­ischer Arbeit, etwa bei der Berichters­tattung über Demonstrat­ionen in Chemnitz, beschloss das Plenum des Selbstkont­rollorgans eine Erklärung, die Politik und Sicherheit­sbehörden an ihre besondere Verantwort­ung für die Gewährleis­tung, der Pressefrei­heit erinnern soll. „Das Recht auf ungehinder­te Beobachtun­g ist kein Anspruch, den journalist­ische Medien gegen den Staat durchsetze­n müssen“, teilte der Presserat am Donnerstag mit. „Es ist vielmehr ein verfassung­smäßiger Anspruch, dessen Umsetzung auch zu den Aufgaben des Staates gehört.“

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