Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Presserat: Polizei muss Journalisten schützen
Medien haben Anspruch auf Schutz bei der Ausübung ihrer Arbeit durch die Sicherheitsbehörden. Darauf hat der Deutsche Presserat am Donnerstag noch einmal ausdrücklich hingewiesen. Aus Anlass der jüngsten Fälle von Behinderungen journalistischer Arbeit, etwa bei der Berichterstattung über Demonstrationen in Chemnitz, beschloss das Plenum des Selbstkontrollorgans eine Erklärung, die Politik und Sicherheitsbehörden an ihre besondere Verantwortung für die Gewährleistung, der Pressefreiheit erinnern soll. „Das Recht auf ungehinderte Beobachtung ist kein Anspruch, den journalistische Medien gegen den Staat durchsetzen müssen“, teilte der Presserat am Donnerstag mit. „Es ist vielmehr ein verfassungsmäßiger Anspruch, dessen Umsetzung auch zu den Aufgaben des Staates gehört.“