Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Künftig drohen Verspätungszuschläge
Wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und diese verspätet abgibt, muss mit Zuschlägen rechnen. Zwar werden sie nun noch nicht zwangsläufig fällig, erläutert Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. Das Finanzamt habe noch einen Ermessensspielraum. Allerdings werde dieser enger, da ab 2019 auch bei den Verspätungszuschlägen das Steuer-Modernisierungsgesetz greift. Für jeden angefangenen Verspätungsmonat zahlt man 0,25 Prozent vom festgesetzten Steuerbetrag abzüglich der Vorauszahlungen und der anzurechnenden Steuerabzüge. Mindestens fällig werden 25 Euro pro Monat, maximal 25 000 Euro.