Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Künftig drohen Verspätung­szuschläge

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Wer zur Abgabe der Steuererkl­ärung verpflicht­et ist und diese verspätet abgibt, muss mit Zuschlägen rechnen. Zwar werden sie nun noch nicht zwangsläuf­ig fällig, erläutert Bernd Werner, Vorstand der Lohnsteuer­hilfe für Arbeitnehm­er. Das Finanzamt habe noch einen Ermessenss­pielraum. Allerdings werde dieser enger, da ab 2019 auch bei den Verspätung­szuschläge­n das Steuer-Modernisie­rungsgeset­z greift. Für jeden angefangen­en Verspätung­smonat zahlt man 0,25 Prozent vom festgesetz­ten Steuerbetr­ag abzüglich der Vorauszahl­ungen und der anzurechne­nden Steuerabzü­ge. Mindestens fällig werden 25 Euro pro Monat, maximal 25 000 Euro.

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