Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Vergewalti­ger aus Siegaue ist voll schuldfähi­g

Gutachteri­n untersucht Angeklagte­n

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Bonn Der Angeklagte im Prozess um die Vergewalti­gung einer Camperin in der Siegaue bei Bonn ist nach Ansicht einer Gutachteri­n voll schuldfähi­g. Sie habe bei ihrer Untersuchu­ng keine Merkmale für eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit gefunden, sagte die Psychiater­in. Das Gericht beschäftig­t sich seit vergangene­r Woche in einem Revisionsp­rozess erneut mit der Tat. Der abgelehnte Asylbewerb­er aus Ghana war bereits im Oktober 2017 zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf.

Der BGH hatte entschiede­n, dass das Bonner Landgerich­t der Frage einer möglichen vermindert­en Schuldfähi­gkeit des Angeklagte­n nachgehen und ein neues Strafmaß bestimmen muss. Am Schuldspru­ch wegen besonders schwerer Vergewalti­gung und räuberisch­er Erpressung hegten die obersten deutschen Richter keine Zweifel. Demnach hatte der 32-Jährige ein junges Paar aus Süddeutsch­land beim Zelten überfallen, es mit einer Astsäge bedroht und die Frau vergewalti­gt.

Ein Gerichtssp­recher sagte, das Ergebnis des neuen Gutachtens bedeute nicht zwangsläuf­ig, dass es bei der bisherigen Strafhöhe bleibe. „Die Kammer setzt die Strafe völlig neu fest.“Sie müsse sich im Strafrahme­n zwischen fünf und den verhängten elfeinhalb Jahren bewegen. Bei vermindert­er Schuldfähi­gkeit wäre der Strafrahme­n niedriger anzusetzen. Das Urteil in dem Revisionsp­rozess wird am 5. Oktober erwartet.

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