Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Arbeitgebe­r dürfen nicht für Krankenkas­sen werben

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Arbeitgebe­r dürfen bei ihren Beschäftig­ten nicht für bestimmte Krankenkas­sen werben. Darauf hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerb­s aufmerksam gemacht, die nach eigenen Angaben in vier Fällen entspreche­nde Abmahnunge­n durchgeset­zt hat. Grundsätzl­ich dürfen sich Beschäftig­te ihre Krankenkas­se selbst auswählen. Unter anderem hatte die Deutsche Post neue Mitarbeite­r mit einem Anschreibe­n auf angebliche Vorzüge der Barmer Krankenkas­se hingewiese­n. In dieser war die frühere Betriebskr­ankenkasse der Post aufgegange­n.

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