Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Stadt setzt bei Verkehrsinseln auf Zeit
Sicherheit Gersthofer Bürger und Stadträte finden Umgestaltung der Augsburger Straße nach wie vor unsinnig und gefährlich. Doch die Polizei sieht das anders. Die Verwaltung wartet ab
Gersthofen Schutzstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn, Verkehrsinseln statt Zebrastreifen: Die Kritik an der Umgestaltung der Augsburger und der Donauwörther Straße in Gersthofen reißt nicht ab. Gegner des Umbaus sehen darin eine Gefährdung der Radfahrer und der Fußgänger. Doch die Polizei macht deutlich: Die Umbauten entsprechen den geltenden Vorschriften.
Nach der Stadtratssitzung am Mittwoch kam das Thema auch im Sozial- und Ordnungsausschuss wieder auf. Schon tags zuvor hatte Bürgermeister Michael Wörle aus einem Protokoll vom Jahr 2004 zitiert, das eine Diskussion über Zebrastreifen festhält. Bereits da sprach die Straßenverkehrsbehörde sich dagegen aus. Der damalige Bürgermeister Siegfried Deffner sagte, dass keine mehr gebaut werden.
Jasemin Buchler von der Stadtverwaltung betonte: „In der Augsburger Straße fahren zu Spitzenzeiten mehr als 1000 Autos pro Stunde, damit sind wir jenseits der Zahlen, bei denen Fußgängerüberwege noch zulässig sind.“Albert Reiner, Mitarbeiter Verkehr bei der Polizeiinspektion Gersthofen, pflichtet dem gegenüber unserer Zeitung bei. „Außerdem haben viele Autofahrer am Zebrastreifen nicht mehr für Fußgänger angehalten, auch wenn dafür ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen.“Seit 2015 habe es am Zebrastreifen auf Höhe der VR-Bank drei Verkehrsunfälle gegeben – glücklicherweise ohne schwerwiegende Folgen. Der beste Beweis, dass Querungshilfen in der Straßenmitte funktionieren sei, die- jenige in der Bahnhofstraße gegenüber dem City-Center: „Diese funktioniert einwandfrei.“Die Zebrastreifen in der Sportallee seien wegen des geringeren Verkehrsaufkommens zulässig.
Dass die „Schutzstreifen“für Fahrradfahrer im Bereich der Verkehrsinseln unterbrochen werden, kritisierten einige Stadträte sowie Leser unserer Zeitung als gefährlich und unsinnig. „Die Unterbrechung der Markierung an diesen Stellen ist rechtmäßig“, betont Reiter. „Die gestrichelte Linie hat keinen Rad- wegstatus, sie soll lediglich den Radlern zeigen, wo sie fahren sollen.“Solche Schutzstreifen seien nur an Stellen zulässig, an denen der Begegnungsverkehr ohne Überfahren der Streifen möglich ist. Nur wenn überbreite Fahrzeuge kommen, darf die gestrichelte Linie von Autos überfahren werden. „Das wäre aber wegen der geringen Fahrbahnbreite bei den Querungshilfen Dauerzustand. Daher war es legitim und rechtlich völlig korrekt, die Markierung dort jeweils zu beenden“, so Reiter weiter. „Da müssen beide Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen, wie es ja auch Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung vorsieht.“
„Druckknopfampeln“für Fußgänger lehnte Jasemin Buchler ab: „Dann gäbe es einen Rückstau bis zur Strasserkreuzung bilden und Chaos.“Albert Reiter betont: „Die Stadt hat alles richtig gemacht, wie es den Vorgaben entspricht.“
Jasemin Buchler fand: „Man sollte dem ganzen Thema etwas Zeit geben, denn auf jeder anderen engen Straße müssen die Autofahrer auch hinter einem Radfahrer bleiben.“