Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ein brennendes Auto und viel Ärger

Ein Wagen geht in Flammen auf, die Besitzer bleiben auf einem Teil des Schadens sitzen. Monate später ruft BMW hunderttau­sende Autos jenes Typs zurück – wegen Brandgefah­r. Einen Zusammenha­ng sieht der Hersteller nicht

- VON JENS REITLINGER

Lenting Christian Huber ist auf dem Weg zum Tennistrai­ning, als auf einer Landstraße plötzlich dichter Qualm aus dem Motorraum seines Autos dringt. Der 45-Jährige steuert zur Seite – Minuten später steht sein Fahrzeug in Flammen. Huber und seine 15-jährige Tochter können sich noch rechtzeiti­g in Sicherheit bringen. Vom Auto ist kurz darauf nur noch ein ausgebrann­tes Wrack voller Löschschau­m übrig.

Für die Familie aus Lenting im Kreis Eichstätt in Oberbayern begann an diesem Septembert­ag vor einem Jahr ein zäher Papierkrie­g. Der Vorfall hatte aber auch ein teures Nachspiel: Ein Gutachter konnte die Ursache für den Brand nicht zweifelsfr­ei benennen, den Zeitwert des vier Jahre alten BMW-Geländewag­ens schätzte er weit unter dem tremfall“könne ein defektes Abgasrückf­ührungsmod­ul einen Brand verschulde­n, teilte das Unternehme­n über einen Sprecher mit. Die Entscheidu­ng zum Rückruf beruhe auf EU-weiten Richtlinie­n. Zudem würden Brandschäd­en grundsätzl­ich über die Versicheru­ng abgewickel­t. BMW habe keinen Einfluss auf die individuel­len Vereinbaru­ngen seiner Kunden mit den Versicheru­ngsgebern, heißt es in der Erklärung.

Juristisch ist eine Rückrufakt­ion allein nicht als Schuldeing­eständnis zu werten. Für einen Hersteller sei ein solcher Schritt jedoch das „letztmögli­che Mittel“, wie Julia Berger von der Verbrauche­rzentrale Bayern erläutert. Wie ein Rückruf ablaufe, sei je nach Unternehme­n unterschie­dlich, ein standardis­iertes Vorgehen gebe es nicht. Einige Rückrufe würden lediglich auf Verbrauche­rportalen

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