Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ein brennendes Auto und viel Ärger
Ein Wagen geht in Flammen auf, die Besitzer bleiben auf einem Teil des Schadens sitzen. Monate später ruft BMW hunderttausende Autos jenes Typs zurück – wegen Brandgefahr. Einen Zusammenhang sieht der Hersteller nicht
Lenting Christian Huber ist auf dem Weg zum Tennistraining, als auf einer Landstraße plötzlich dichter Qualm aus dem Motorraum seines Autos dringt. Der 45-Jährige steuert zur Seite – Minuten später steht sein Fahrzeug in Flammen. Huber und seine 15-jährige Tochter können sich noch rechtzeitig in Sicherheit bringen. Vom Auto ist kurz darauf nur noch ein ausgebranntes Wrack voller Löschschaum übrig.
Für die Familie aus Lenting im Kreis Eichstätt in Oberbayern begann an diesem Septembertag vor einem Jahr ein zäher Papierkrieg. Der Vorfall hatte aber auch ein teures Nachspiel: Ein Gutachter konnte die Ursache für den Brand nicht zweifelsfrei benennen, den Zeitwert des vier Jahre alten BMW-Geländewagens schätzte er weit unter dem tremfall“könne ein defektes Abgasrückführungsmodul einen Brand verschulden, teilte das Unternehmen über einen Sprecher mit. Die Entscheidung zum Rückruf beruhe auf EU-weiten Richtlinien. Zudem würden Brandschäden grundsätzlich über die Versicherung abgewickelt. BMW habe keinen Einfluss auf die individuellen Vereinbarungen seiner Kunden mit den Versicherungsgebern, heißt es in der Erklärung.
Juristisch ist eine Rückrufaktion allein nicht als Schuldeingeständnis zu werten. Für einen Hersteller sei ein solcher Schritt jedoch das „letztmögliche Mittel“, wie Julia Berger von der Verbraucherzentrale Bayern erläutert. Wie ein Rückruf ablaufe, sei je nach Unternehmen unterschiedlich, ein standardisiertes Vorgehen gebe es nicht. Einige Rückrufe würden lediglich auf Verbraucherportalen