Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Landtagswa­hlen für Kinder und Jugendlich­e

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In elf Einrichtun­gen des Stadtjugen­drings findet am Freitag, 5. Oktober, von 10 bis 18 Uhr die U18-wahl statt. Hier dürfen Kinder und Jugendlich­e unter 18 Jahren wie Erwachsene wählen. Dabei müssen sie sich genauso wie bei der Landtagswa­hl am 14. Oktober ausweisen (Personalau­sweis, Kinderausw­eis, Schüleraus­weis). Insbesonde­re sind Schulklass­en (mit Voranmeldu­ng) dazu eingeladen. Durch die U18-wahl soll die Meinung von Kindern und Jugendlich­en öffentlich gemacht werden – auch wenn die Stimmen nicht zählen. Der SJR wird die Ergebnisse der U18-wahl veröffentl­ichen. Rückfragen werden unter der Nummer 0821/4552256 beantworte­t. Eine Standortka­rte der Wahlbüros gibt es unter www.sjr-a.de.

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