Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Landtagswahlen für Kinder und Jugendliche
In elf Einrichtungen des Stadtjugendrings findet am Freitag, 5. Oktober, von 10 bis 18 Uhr die U18-wahl statt. Hier dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wie Erwachsene wählen. Dabei müssen sie sich genauso wie bei der Landtagswahl am 14. Oktober ausweisen (Personalausweis, Kinderausweis, Schülerausweis). Insbesondere sind Schulklassen (mit Voranmeldung) dazu eingeladen. Durch die U18-wahl soll die Meinung von Kindern und Jugendlichen öffentlich gemacht werden – auch wenn die Stimmen nicht zählen. Der SJR wird die Ergebnisse der U18-wahl veröffentlichen. Rückfragen werden unter der Nummer 0821/4552256 beantwortet. Eine Standortkarte der Wahlbüros gibt es unter www.sjr-a.de.