Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Autofahrer müssen Wildschäde­n nachweisen

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Bei Schäden durch einen Wildwechse­l zahlt die Teilkaskov­ersicherun­g. Allerdings liegt die Beweislast beim Autofahrer. Hat es etwa beim Kontakt mit einem Reh gekracht, sollten die Fahrer Fotos von der Unfallstel­le, den Schäden am Auto und, falls es nicht geflüchtet ist, vom Tier machen. Das sei hilfreich für eine schnelle Schadenbea­rbeitung, heißt es vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Autofahrer müssen nach einem Wildschade­n außerdem die Unfallstel­le sichern und die Polizei alarmieren, die dann einen Jäger verständig­t. Polizei, Förster oder Jagdpächte­r stellen dann auch eine Wildunfall­bescheinig­ung aus.

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Foto: Brent Hofacker, stock.adobe.com Endiviensa­lat hat leicht gekräuselt­e Blätter.

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