Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Autofahrer müssen Wildschäden nachweisen
Bei Schäden durch einen Wildwechsel zahlt die Teilkaskoversicherung. Allerdings liegt die Beweislast beim Autofahrer. Hat es etwa beim Kontakt mit einem Reh gekracht, sollten die Fahrer Fotos von der Unfallstelle, den Schäden am Auto und, falls es nicht geflüchtet ist, vom Tier machen. Das sei hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung, heißt es vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Autofahrer müssen nach einem Wildschaden außerdem die Unfallstelle sichern und die Polizei alarmieren, die dann einen Jäger verständigt. Polizei, Förster oder Jagdpächter stellen dann auch eine Wildunfallbescheinigung aus.