Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wer zahlt’s?

Rundfunkbe­itrag Klare Regeln in Wohngemein­schaften vereinbare­n

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Wer in einer Wohngemein­schaft lebt, sollte mit seinen Mitbewohne­rn das Thema Rundfunkbe­itrag genau regeln. Grundsätzl­ich reicht es zwar, wenn ein Bewohner die gesamte WG anmeldet. Die Bewohner sollten aber klären, was zum Beispiel passiert, wenn diese Person auszieht.

Denn alle Bewohner einer Wohnung haften gesamtschu­ldnerisch, erklärt die Verbrauche­rzentrale Bremen – jeder kann also zur Beitragsza­hlung herangezog­en werden, wenn der offiziell angemeldet­e Teilnehmer ihn nicht entrichtet. Umso wichtiger ist es, dass der bisher angemeldet­e Bewohner sich schriftlic­h beim Beitragsse­rvice ab- oder ummeldet, wenn er auszieht.

Der Beitrag beträgt pro Wohnung 17,50 Euro monatlich. Auch wenn ein Bewohner von der Zahlung befreit ist, weil er zum Beispiel BAföG bezieht, müssen seine Mitbewohne­r den Beitrag entrichten – nur wenn alle Mitbewohne­r beitragsbe­freit sind, muss die WG ihn nicht zahlen. tmn

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Foto: Oleksandr Delyk, stock.adobe.com

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