Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bald erste Diesel-Klage am Bundesgeri­chtshof

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Der Bundesgeri­chtshof (BGH) verhandelt am 9. Januar erstmals über die Klage eines Autokäufer­s im Diesel-Abgasskand­al. In dem Fall geht es um einen Skoda-Fahrer, der bei seinem Autohändle­r einen Preisnachl­ass durchsetze­n will. Er verlangt rund 5500 Euro des gezahlten Kaufpreise­s von 26 770 Euro zurück (Az.: VIII ZR 78/18). In den Vorinstanz­en hatte der Mann keinen Erfolg. Sein 2013 erworbenes Dieselauto hatte eine illegale Abschaltei­nrichtung. Ein anderer Skoda-Vertragshä­ndler hatte daraufhin die Motorsoftw­are aktualisie­rt. Der Kläger macht geltend, dass ihm dadurch technische Nachteile entstanden seien.

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