Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bald erste Diesel-Klage am Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 9. Januar erstmals über die Klage eines Autokäufers im Diesel-Abgasskandal. In dem Fall geht es um einen Skoda-Fahrer, der bei seinem Autohändler einen Preisnachlass durchsetzen will. Er verlangt rund 5500 Euro des gezahlten Kaufpreises von 26 770 Euro zurück (Az.: VIII ZR 78/18). In den Vorinstanzen hatte der Mann keinen Erfolg. Sein 2013 erworbenes Dieselauto hatte eine illegale Abschalteinrichtung. Ein anderer Skoda-Vertragshändler hatte daraufhin die Motorsoftware aktualisiert. Der Kläger macht geltend, dass ihm dadurch technische Nachteile entstanden seien.