Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Kommt Geiselnehm­er in Psychiatri­e?

Landgerich­t verkündet am Freitag das Urteil

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Ingolstadt Am Freitag wird das Landgerich­t Ingolstadt verkünden, welches Urteil es über den Geiselnehm­er von Pfaffenhof­en gefällt hat. Folgt es eher der Anklage? Die hat am Mittwoch eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten beantragt und ferner auf die Unterbring­ung in einer Psychiatri­e plädiert. Oder folgt die 5. Strafkamme­r eher der Verteidigu­ng? Die hat für ihren 29-jährigen Mandanten ein deutlich niedrigere­s Strafmaß gefordert und auf eine vierjährig­e Gefängniss­trafe plädiert. Zuvor hatte die psychiatri­sche Gutachteri­n dem bereits seit seiner Verhaftung in einer Münchener Klinik untergebra­chten Mann für vermindert schuldfähi­g erklärt. Wie sich bereits während der Beweisaufn­ahme angedeutet hatte, ist der Ingolstädt­er psychisch krank. Er leide, so die Gutachteri­n, unter einer Schizophre­nie. Außerdem sei der Angeklagte gefährlich, sie halte weitere schwere Straftaten für denkbar.

Die dauerhafte Unterbring­ung in einer Psychiatri­e ist eine der gravierend­sten Entscheidu­ngen, die ein Gericht treffen kann. Wann die Zeit in einer Fachklinik endet, entscheide­t erneut ein Gutachter. Der angeklagte Ingolstädt­er hatte zum Prozessauf­takt gestanden: Im November hatte er eine Mitarbeite­rin des Pfaffenhof­ener Jugendamte­s in seine Gewalt gebracht. Er wollte erzwingen, dass seine bei einer Pflegefami­lie untergebra­chte Tochter zurück zu ihrer leiblichen Mutter kommt.

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