Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Kommt Geiselnehmer in Psychiatrie?
Landgericht verkündet am Freitag das Urteil
Ingolstadt Am Freitag wird das Landgericht Ingolstadt verkünden, welches Urteil es über den Geiselnehmer von Pfaffenhofen gefällt hat. Folgt es eher der Anklage? Die hat am Mittwoch eine Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten beantragt und ferner auf die Unterbringung in einer Psychiatrie plädiert. Oder folgt die 5. Strafkammer eher der Verteidigung? Die hat für ihren 29-jährigen Mandanten ein deutlich niedrigeres Strafmaß gefordert und auf eine vierjährige Gefängnisstrafe plädiert. Zuvor hatte die psychiatrische Gutachterin dem bereits seit seiner Verhaftung in einer Münchener Klinik untergebrachten Mann für vermindert schuldfähig erklärt. Wie sich bereits während der Beweisaufnahme angedeutet hatte, ist der Ingolstädter psychisch krank. Er leide, so die Gutachterin, unter einer Schizophrenie. Außerdem sei der Angeklagte gefährlich, sie halte weitere schwere Straftaten für denkbar.
Die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie ist eine der gravierendsten Entscheidungen, die ein Gericht treffen kann. Wann die Zeit in einer Fachklinik endet, entscheidet erneut ein Gutachter. Der angeklagte Ingolstädter hatte zum Prozessauftakt gestanden: Im November hatte er eine Mitarbeiterin des Pfaffenhofener Jugendamtes in seine Gewalt gebracht. Er wollte erzwingen, dass seine bei einer Pflegefamilie untergebrachte Tochter zurück zu ihrer leiblichen Mutter kommt.