Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Beziehungen zu Kindern: Mann muss in den Knast
Ein 18-Jähriger küsst eine 13-Jährige. Einem anderen Mädchen fasst er an das Gesäß – und das alles bei Vorstrafen
Ein Wohnwagen im westlichen Landkreis Dillingen. Dort trifft sich eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen immer wieder. Auch an jenem Februar-Abend in diesem Jahr. Einer aus der Clique feiert seinen Geburtstag, es fließt Alkohol. Dann, nachts, eskaliert die Situation. Es geht um eine Beziehung. Ein 18-Jähriger sieht seine Ex-Freundin sowie deren neuen Freund. Es kommt zu einer Auseinandersetzung, der 18-Jährige schubst den neuen Partner. Die will schlichten – und wird zum Opfer. Der 18-Jährige packt sie und schleudert sie zu Boden. Das 15-jährige Mädchen trägt Hämatome an den Knien und am Handgelenk davon. Außerdem fasst ihr der Ex-Freund zweimal an das Gesäß.
Am Mittwoch landete der Fall vor dem Dillinger Amtsgericht. Angeklagt ist der 18-Jährige nicht nur wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung. Er muss sich auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Er gab einer 13-Jährigen einen Zungenkuss. Das alles wiegt schwer, da der junge Mann einschlägig vorbestraft ist. Im vergangenen Herbst verurteilte ihn das Dillinger Gericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Unter anderem, weil er eine sexuelle Beziehung zu einer damals 13-Jährigen führte. In einer Berufungsverhandlung wandelte das Landgericht das Urteil in eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten um. Zwischen diesen beiden Prozessen passierte der Vorfall am Wohnwagen. Zu einem Zeitpunkt, als dem Mann ohnehin eine Haftstrafe drohte. Beim Prozess droht ihm diese erst recht. „Für Sie steht einiges auf dem Spiel“, betont Richterin Gabriele Held.
Den Zungenkuss gibt der Angeklagte gleich zu. Er habe sich in einer Beziehung zu der 13-Jährigen befunden, der Kuss sei freiwillig erfolgt. Das Alter des Mädchens habe er gekannt. Dass er der 15-Jährigen zweimal an den Po gefasst haben soll, gibt er erst mit Verzögerung zu – ebenso wie das Wegschubsen.
Vor Gericht kommt der persönliche Hintergrund des Mannes zur Sprache. Die Verhältnisse zu Hause sind schwierig. Zeitweise hat er bei anderen Familien gelebt, unter anderem auch bei der 15-Jährigen, die er später begrapscht hat. Er habe ein Drogenproblem gehabt, dieses offenbar überwunden. Ein Problem ist jedoch nach wie vor der Alkohol. Dazu komme eine Verschiebung seiner sexuellen Orientierung, berichtet seine Bewährungshelferin: „Er ist sehr einfach strukturiert und findet keine altersadäquate Freundin.“Sie schlägt eine Sexual- und Alkoholtherapie vor.
Staatsanwältin Birgit Milzarek sieht das anders. Ein Punkt spreche „ganz massiv“gegen ihn: die einschlägige Vorstrafe. Das vorangegangene Urteil habe ihn „null“beeindruckt. Deshalb forderte sie zwei Jahre und drei Monate. Verteidiger Prestel führt das Geständnis ins Feld und argumentiert, dass eine Therapie sinnvoller als eine Haftstrafe sei. Das Schöffengericht um Richterin Held folgt der Argumentation der Staatsanwältin. Zwei Jahren und drei Monate lautete das Urteil.