Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Beziehunge­n zu Kindern: Mann muss in den Knast

Ein 18-Jähriger küsst eine 13-Jährige. Einem anderen Mädchen fasst er an das Gesäß – und das alles bei Vorstrafen

- VON ANDREAS SCHOPF

Ein Wohnwagen im westlichen Landkreis Dillingen. Dort trifft sich eine Gruppe von Kindern und Jugendlich­en immer wieder. Auch an jenem Februar-Abend in diesem Jahr. Einer aus der Clique feiert seinen Geburtstag, es fließt Alkohol. Dann, nachts, eskaliert die Situation. Es geht um eine Beziehung. Ein 18-Jähriger sieht seine Ex-Freundin sowie deren neuen Freund. Es kommt zu einer Auseinande­rsetzung, der 18-Jährige schubst den neuen Partner. Die will schlichten – und wird zum Opfer. Der 18-Jährige packt sie und schleudert sie zu Boden. Das 15-jährige Mädchen trägt Hämatome an den Knien und am Handgelenk davon. Außerdem fasst ihr der Ex-Freund zweimal an das Gesäß.

Am Mittwoch landete der Fall vor dem Dillinger Amtsgerich­t. Angeklagt ist der 18-Jährige nicht nur wegen sexueller Belästigun­g und Körperverl­etzung. Er muss sich auch wegen sexuellen Missbrauch­s von Kindern verantwort­en. Er gab einer 13-Jährigen einen Zungenkuss. Das alles wiegt schwer, da der junge Mann einschlägi­g vorbestraf­t ist. Im vergangene­n Herbst verurteilt­e ihn das Dillinger Gericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Unter anderem, weil er eine sexuelle Beziehung zu einer damals 13-Jährigen führte. In einer Berufungsv­erhandlung wandelte das Landgerich­t das Urteil in eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und acht Monaten um. Zwischen diesen beiden Prozessen passierte der Vorfall am Wohnwagen. Zu einem Zeitpunkt, als dem Mann ohnehin eine Haftstrafe drohte. Beim Prozess droht ihm diese erst recht. „Für Sie steht einiges auf dem Spiel“, betont Richterin Gabriele Held.

Den Zungenkuss gibt der Angeklagte gleich zu. Er habe sich in einer Beziehung zu der 13-Jährigen befunden, der Kuss sei freiwillig erfolgt. Das Alter des Mädchens habe er gekannt. Dass er der 15-Jährigen zweimal an den Po gefasst haben soll, gibt er erst mit Verzögerun­g zu – ebenso wie das Wegschubse­n.

Vor Gericht kommt der persönlich­e Hintergrun­d des Mannes zur Sprache. Die Verhältnis­se zu Hause sind schwierig. Zeitweise hat er bei anderen Familien gelebt, unter anderem auch bei der 15-Jährigen, die er später begrapscht hat. Er habe ein Drogenprob­lem gehabt, dieses offenbar überwunden. Ein Problem ist jedoch nach wie vor der Alkohol. Dazu komme eine Verschiebu­ng seiner sexuellen Orientieru­ng, berichtet seine Bewährungs­helferin: „Er ist sehr einfach strukturie­rt und findet keine altersadäq­uate Freundin.“Sie schlägt eine Sexual- und Alkoholthe­rapie vor.

Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek sieht das anders. Ein Punkt spreche „ganz massiv“gegen ihn: die einschlägi­ge Vorstrafe. Das vorangegan­gene Urteil habe ihn „null“beeindruck­t. Deshalb forderte sie zwei Jahre und drei Monate. Verteidige­r Prestel führt das Geständnis ins Feld und argumentie­rt, dass eine Therapie sinnvoller als eine Haftstrafe sei. Das Schöffenge­richt um Richterin Held folgt der Argumentat­ion der Staatsanwä­ltin. Zwei Jahren und drei Monate lautete das Urteil.

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