Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Abtreibung als Gewissensfrage
Juristisch ist der Streit um den Abtreibungsparagrafen 219a fürs Erste entschieden: Die Gießener Ärztin Kristina Hänel muss 6000 Euro Strafe zahlen, weil sie auf ihrer Website darüber informierte, dass sie unter anderem auch Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Das Landgericht Gießen bestätigte damit in vollem Umfang das Urteil der ersten Instanz.
Doch gleichzeitig forderte der Richter den Gesetzgeber zu einer Neuregelung auf. Denn nach der überaus umstrittenen Reform des Paragrafen 218 werden Abbrüche in Deutschland im Rahmen der Beratungsund Fristenlösung strafrechtlich nicht verfolgt. Das ist ein Widerspruch, der schwer wiegt – und der vor allem zulasten der betroffenen Frauen geht. Das weitreichende Werbeverbot nimmt ihnen die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren. Ärztinnen und Ärzte werden kriminalisiert.
Spätestens nach dem Urteil des Landgerichts ist der Gesetzgeber gefordert zu handeln. Bislang ist die Reform des Paragrafen 219a am Widerstand von CDU und CSU gescheitert. Dabei gäbe es längst eine Mehrheit im Parlament. Angela Merkel sollte wie im Falle der Homo-Ehe in der Union die Entscheidung freigeben und zur Gewissensfrage für jeden einzelnen Abgeordneten erklären.