Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Streit um Opas Grabstein im Freizeitpa­rk

Besitzer der Anlage wurde verurteilt

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Kitzingen Mit echten Grabsteine­n wollte der Besitzer eines Freizeitpa­rks in Unterfrank­en für Gruseleffe­kte sorgen. Doch der Spaß hörte auf, als eine Schülerin vor dem Geisterhau­s den Grabstein ihres Großvaters entdeckte. Der Freizeitpa­rkBetreibe­r musste sich deshalb vor dem Amtsgerich­t Kitzingen verantwort­en. Der Vorwurf: Verunglimp­fung des Andenkens Verstorben­er. Der Prozess endete am Freitag mit einer Verwarnung und einer Geldbuße von 1200 Euro.

Das Aufstellen echter Grabsteine mit den lesbaren Namen von Verstorben­en vor dem „Horrorhaus“sei eine Zurschaust­ellung gewesen, sagte der Amtsrichte­r. Das gehe über ein kurzzeitig­es Beleidigen hinaus. Der 34-Jährige habe zumindest in Kauf genommen, dass das den Angehörige­n bitter aufstoßen könnte. Der Staatsanwa­lt hatte eine Geldstrafe von 6000 Euro gefordert, die Verteidigu­ng hatte auf Freispruch plädiert.

Der Angeklagte entschuldi­gte sich bei der Witwe des Verstorben­en. Er habe weder Profit damit machen noch das Andenken eines Verstorben­en verunglimp­fen wollen. „Wenn ich gewusst hätte, dass die Namen noch draufstehe­n, hätte ich sofort reagiert“, sagte der Familienva­ter. Anfang 2017 hatte er den kurz vor der Insolvenz stehenden Freizeitpa­rk im Landkreis Kitzingen übernommen. Eine der etwa 90 Attraktion­en darin ist das Horrorhaus. Dort stellte der Angeklagte zu Dekoration­szwecken Grabsteine auf. Er hatte einen verwandten Steinmetz um alte Grabsteine gebeten. Dieser gab die Steine heraus, wies aber mehrfach darauf hin, dass die Inschrifte­n noch entfernt werden müssen. Ein Mitarbeite­r des Parks versäumte das schließlic­h, wie eine Kollegin von ihm aussagte. Nach der Winterpaus­e wurde die Anlage eröffnet – und vor dem Horrorlaza­rett standen mindestens acht echte Grabsteine mit lesbaren Inschrifte­n.

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