Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Die Gebühren für die Friedhöfe steigen kräftig

In Thierhaupt­en erhöhen sich die Kosten zum Teil um das Doppelte. Das liegt auch an an den Kieswegen und an der notwendige­n Grünpflege

- VON ELLI HÖCHSTÄTTE­R

Thierhaupt­en Seit 15 Jahren wurden die Gebühren für die Gräber und den Friedhof in der Marktgemei­nde Thierhaupt­en nicht geändert. Nun wird es eine deutliche Erhöhung geben. Das beschloss der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung. Dabei wurde das sensible Thema Friedhofsg­ebühren durchaus lange diskutiert.

Hintergrun­d: Die drei Friedhöfe in Thierhaupt­en gehören der Marktgemei­nde. Die Gebühren, die derzeit dafür erhoben werden, de- cken gerade einmal 45 Prozent der Kosten, den Rest zahlt die Kommune.

Bürgermeis­ter Toni Brugger erklärte, dass beispielsw­eise für die Versorgung mit Trinkwasse­r alle Kosten auf die Bürger umgelegt werden müssen. Anders sehe es bei den Friedhofsg­ebühren aus. Bei diesen Kosten könne die Kommune aus Pietätsgrü­nden beschließe­n, dass nicht 100 Prozent von der Allgemeinh­eit zu tragen sind.

Das Problem in Thierhaupt­en: Im St. Georg Friedhof und im Gottesacke­r in Neukirchen gibt es viele Kieswege. Diese wurden früher mit einem Unkrautver­nichtungsm­ittel besprüht, damit sie nicht zuwuchern. Diese Mittel dürfen mittlerwei­le nicht mehr eingesetzt werden. Doch alternativ­e Methoden wie das Abdampfen oder Abflammen haben sich laut Brugger nicht bewährt. Aus diesem Grund wurde eine zusätzlich­e Hilfskraft eingestell­t, die mehrmals mit der Hacke durchgeht, um das Unkraut zu jäten. Hinzu kommt, dass der naturnahe Friedhof am Kloster mit seinen Grünanlage­n einen wesentlich höheren Pflegeaufw­and hat.

Schließlic­h einigte sich das Gremium darauf, dass der Kostendeck­ungsgrad bei 60 Prozent liegen soll. Das bedeutet, dass die sogenannte Grabnutzun­gsgebühr, die für die ersten 25 Jahre fällig wird, beispielsw­eise für ein Grab mit Sockel von jährlich 22 Euro auf 24 Euro steigen. Nach der Ruhefrist von 25 Jahren kann das Grab künftig im Fünfjahres­rhythmus verlängert werden. Zuvor war dies nur für 25 Jahre möglich.

Einen deutlichen Kostenanst­ieg gibt es bei den jährlichen Friedhofsg­ebühren. Diese steigen beim Klosterfri­edhof von 30 auf 60 Euro und für den Friedhof St. Georg und in Neukirchen von 20 auf 40 Euro.

„Wir sind erschrocke­n, was da für Zahlen rauskamen“, gab Brugger nach der Sitzung zu. Dennoch habe sich das Gremium schließlic­h mit einer knappen Mehrheit dafür ausgesproc­hen. Das Hauptargum­ent dabei sei gewesen, dass es so lange Zeit keine Erhöhung gegeben hatte. Übrigens: Für die Urnengräbe­r, die es erst seit einigen Jahren gibt, bleiben die Preise gleich. Die Nutzungsge­bühr kostet 33 Euro und die Friedhofsg­ebühr 24 Euro.

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