Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Abwerbeversuche am Arbeitsplatz verboten
Im Kampf um neue Mitarbeiter darf nicht jedes Mittel recht sein. So ist es verboten, Angestellte von Konkurrenzfirmen fortwährend an ihrem Arbeitsplatz anzurufen. Das gilt auch für Anrufe auf dem privaten Handy des Umworbenen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt rechtskräftig entschieden hat. Im konkreten Fall hatte ein Personalvermittler innerhalb von fünf Tagen einen Mitarbeiter sieben Mal auf dessen Handy angerufen und damit nach Ansicht des Gerichts die Betriebsabläufe gestört. Auf Unterlassung geklagt hatte die Firma des Umworbenen. Zulässig ist nach Ansicht der Richter lediglich eine erste Kontaktaufnahme zur Vereinbarung weiterer Gesprächstermine außerhalb des Arbeitsplatzes.