Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Parkrempeln als Straftat?
Wer die Zeitung aufschlägt, kann beinahe täglich von ihnen lesen: Autofahrer, die sich nach dem Motto „Ich bin dann lieber mal weg“aus dem Staub machen, statt sich um einen entstandenen Schaden zu kümmern. Dafür gibt es viele Gründe. Die einen haben Angst vor den finanziellen Konsequenzen. Die anderen fühlen sich überfordert und folgen ihrem Fluchtinstinkt. Für alle gilt aber: Fahrerflucht lohnt nicht. Denn sie steht in keinem Verhältnis zu den drohenden Strafen.
Fahrerflucht – auch bei einem noch so kleinen Schaden – ist eine Straftat. Das halten einige Verkehrsexperten und Juristen für veraltet und für überzogen. Ihre Idee: Wer einen Blechschaden innerhalb einer Frist reguliert, kommt ungeschoren davon. Schließlich meldet sich ja niemand, wenn er mit einer hohen Strafe rechnen muss.
Der Schuss geht aber nach hinten los. Denn niemand geht Tage später zur Polizei, weil er nach einer begangenen Fahrerflucht plötzlich schlechter schläft und ihn das Gewissen drückt. Was noch schwerer wiegt: Ohne harte Strafe wird jeder kleine Schaden als Bagatelle wahrgenommen. Und das sieht jeder, der schon einmal einen Schaden und Ärger mit der Versicherung hatte, ganz anders.