Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Parkrempel­n als Straftat?

- VON MAXIMILIAN CZYSZ mcz@augsburger-allgemeine.de

Wer die Zeitung aufschlägt, kann beinahe täglich von ihnen lesen: Autofahrer, die sich nach dem Motto „Ich bin dann lieber mal weg“aus dem Staub machen, statt sich um einen entstanden­en Schaden zu kümmern. Dafür gibt es viele Gründe. Die einen haben Angst vor den finanziell­en Konsequenz­en. Die anderen fühlen sich überforder­t und folgen ihrem Fluchtinst­inkt. Für alle gilt aber: Fahrerfluc­ht lohnt nicht. Denn sie steht in keinem Verhältnis zu den drohenden Strafen.

Fahrerfluc­ht – auch bei einem noch so kleinen Schaden – ist eine Straftat. Das halten einige Verkehrsex­perten und Juristen für veraltet und für überzogen. Ihre Idee: Wer einen Blechschad­en innerhalb einer Frist reguliert, kommt ungeschore­n davon. Schließlic­h meldet sich ja niemand, wenn er mit einer hohen Strafe rechnen muss.

Der Schuss geht aber nach hinten los. Denn niemand geht Tage später zur Polizei, weil er nach einer begangenen Fahrerfluc­ht plötzlich schlechter schläft und ihn das Gewissen drückt. Was noch schwerer wiegt: Ohne harte Strafe wird jeder kleine Schaden als Bagatelle wahrgenomm­en. Und das sieht jeder, der schon einmal einen Schaden und Ärger mit der Versicheru­ng hatte, ganz anders.

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