Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mehr Stunden bei weniger Personal
Nicht nur die Polizei hat einen Berg an Überstunden
Landkreis Augsburg Die Polizisten des Polizeipräsidiums Nord, in deren Zuständigkeitsbereich auch der Landkreis Augsburg fällt, haben mit die meisten Überstunden aller bayerischen Verbände. Wie Herbert Woerlein (SPD) anhand einer schriftlichen Anfrage seines Kollegen Markus Rinderspacher an den Landtag bestätigt, fallen pro Beamtem im Jahr 81 Überstunden an. Damit steht die Polizei nicht alleine da. Auch die Gewerkschaft NahrungGenuss-Gaststätten (NGG) kritisiert immer längere Arbeitszeiten im Bereich der Gastronomie.
Spitzenreiter bei der Polizei ist die Landeshauptstadt. Hier schieben die Beamten durchschnittlich mehr als 100 Stunden Extradienst im Jahr. Den kleinsten Berg an Überstunden gibt es im Bereich Allgäu. Im Präsidium Schwaben Süd/ West fallen 45 Stunden pro Jahr an.
Woerlein fordert deshalb die Bayerische Staatsregierung auf, schnellstmöglich mehr Beamte einzustellen. „Söder sollte dafür sorgen, dass ausreichend menschliche Polizeikräfte eingesetzt werden, anstatt auf Vierbeiner zu setzen“, sagt er.
Durch die Reiterstaffeln des Ministerpräsidenten würden die bayerischen Polizisten nämlich nicht entlastet. Doch nur so könne die Lebensqualität der Beamten nachhaltig verbessert werden.
Vor extremen Arbeitszeiten warnt auch die NGG. So würden 121 Millionen Überstunden in Bayern anfallen, davon würden etwa zwei Drittel nicht bezahlt. Im Landkreis Augsburg seien rund 3550 Beschäftigte des Gastgewerbes und knapp 3900 Mitarbeiter in der Ernährungsindustrie davon betroffen. Vor allem fürchtet die NGG, dass die maximale Arbeitszeit und die vorgeschriebenen Ruhepausen immer mehr aufgeweicht würden. Dies hätte erhebliche Folgen. Vor allem die von Wirtschaftsminister Pschierer geforderte Änderung des Arbeitszeitgesetzes nach dem österreichischen Modell sei falsch. „Seit September sind dort Zwölf-Stunden-Tage und eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden möglich“, kritisiert NGG-Geschäftsführer Tim Lubecki. Für ihn steht fest: „Das Arbeitszeitgesetz legt Mindeststandards für den Schutz von Gesundheit und Privatleben fest. Hier brauchen wir keine neuen Experimente.“