Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Geiselnehm­er konnte abgeschobe­n werden

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Der Geiselnehm­er vom Kölner Hauptbahnh­of hätte laut einem Zeitungsbe­richt zu einem frühen Zeitpunkt seines Aufenthalt­s in Deutschlan­d abgeschobe­n werden können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e (Bamf) habe aber die dafür bestehende Frist versäumt, berichtete am Freitag der Kölner Stadt-Anzeiger. Eine Sprecherin des Bamf in Nürnberg sagte, die Vorwürfe würden geprüft. Der 55-Jährige hatte am Montag Benzin in einem Schnellres­taurant im Kölner Hauptbahnh­of in Brand gesetzt und dadurch eine 14 Jahre alte Kundin schwer verletzt. Anschließe­nd nahm er eine Apothekena­ngestellte als Geisel, übergoss sie mit Benzin und wollte sie anzünden. Spezialkrä­fte der Polizei schossen ihn jedoch nieder. Die Polizei glaubt, dass der Mann eigentlich einen noch größeren Anschlag mit Gaskartusc­hen ausführen wollte. Die Bundesanwa­ltschaft prüft, ob es sich bei der Tat um einen islamistis­chen Terroransc­hlag handeln könnte.

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