Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mehr Geld für DDR-Doping-Opfer

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Berlin Die Opfer des DDR-Staatsdopi­ngs erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um staatliche Unterstütz­ung zu beantragen. Die Antragsfri­st wurde vom Bundestag bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Zudem erhöhten die Abgeordnet­en die Entschädig­ungssumme von bisher 10,5 auf 13,65 Millionen Euro. DDRSportle­r, die Gesundheit­sschäden durch staatliche­s Doping erlitten haben, können eine einmalige Zahlung in Höhe von 10 500 Euro beantragen. Im Rahmen des Zweiten Dopingopfe­r-Hilfegeset­zes haben inzwischen mehr als 800 Betroffene finanziell­e Hilfe beantragt.

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