Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Mehr Geld für DDR-Doping-Opfer
Berlin Die Opfer des DDR-Staatsdopings erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um staatliche Unterstützung zu beantragen. Die Antragsfrist wurde vom Bundestag bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Zudem erhöhten die Abgeordneten die Entschädigungssumme von bisher 10,5 auf 13,65 Millionen Euro. DDRSportler, die Gesundheitsschäden durch staatliches Doping erlitten haben, können eine einmalige Zahlung in Höhe von 10 500 Euro beantragen. Im Rahmen des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes haben inzwischen mehr als 800 Betroffene finanzielle Hilfe beantragt.