Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Liebe zum Bandenchef führt ins Gefängnis
Eine vierköpfige Gruppe wird für mehrere Einbrüche verantwortlich gemacht – auch für jenen in die Gerfriedswelle im Sommer 2016. Nun stand eine 36-jährige Helferin vor Gericht
Augsburg Zwei vermummte Gestalten brachen im Juni 2016 in die Gerfriedswelle in Gersthofen ein. Mithilfe von Spitzhacken verschafften sie sich über das Tor zu den Sportplätzen Zugang und knackten dort einen Zigarettenautomaten auf. Anschließend beschädigten sie im Kiosk des Freibads die Kaffeemaschine und öffneten mit Gewalt zwei Geldkassetten, die insgesamt 400 Euro enthielten. Zusätzlich entstand ein Sachschaden in Höhe von 11 300 Euro.
Einer der beiden Männer ist mittlerweile in Haft, der zweite noch auf der Flucht. Er wird mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er war der Lebensgefährte der Frau, die am Freitag vor dem Amtsgericht Augsburg stand. Die Anklage warf der 36-jährigen Frau vor, Mitglied der vierköpfigen Bande zu sein. Sie soll das Fluchtauto gefahren und die Einbrüche mitorganisiert haben. Konkret geht es dabei um ein Telefongespräch vor der Tat in Gersthofen. Die Angeklagte soll einen vierten Mann für einen Einbruch angeheuert haben. Die Angeklagte, die seit ihrem 19. Lebensjahr in Italien zu Hause ist, sei allerdings nie selbst vor Ort gewesen.
Die Bande soll übrigens nicht nur in Gersthofen aktiv gewesen sein. Die Anklage bezog sich auf drei weitere Einbrüche in Germering.
Vor dem Prozess gibt es ein Angebot
Der Prozess am Amtsgericht Augsburg begann mit einer Verzögerung. Es ging um einen Deal. Nach einem langen Rechtsgespräch und weiteren Beratungen machte das Gericht der Angeklagten ein Angebot: Sie soll ein Geständnis ablegen. Dafür sicherte ihr das Schöffengericht zu, sie zu einer Haftstrafe zu verurteilen, die nicht höher als zwei Jahre und zehn Monate ist. „Damit Sie früher wieder zu ihren Kindern kommen“, erklärte
Richter Roland Fink.
Als es um ihre Familie und ihre beiden Kinder ging, wirkte die Frau verzweifelt: „Ich schäme mich vor meiner Familie und habe die Vorbildfunktion gegenüber meinen Kindern verloren“, sagte sie. Außerdem machte sie in ihren Stellungnahmen klar, dass sie sich in gewisser Weise selbst als Opfer des Bandenführers sieht. Er war ihr Lebensgefährte und ist auch der Vater ihrer zweiten Tochter. Die Beziehung sei für sie „toxisch“gewesen. Der Mann habe sie auch geschlagen. Während der Vernehmungen durch die Polizei habe sie fürchterliche Angst davor gehabt, Informationen über ihn preiszugeben, erklärte die Frau.
Trotzdem habe sie sich während der Ermittlungen kooperativ gezeigt, gab Verteidigerin Annette Wunderlich zu bedenken. Sie habe den Kriminalbeamten damals zwei Orte in Italien genannt, an denen Vorsitzender sich ihr Geliebter, der Haupttäter, aufhalten könnte. Der als Zeuge geladene Polizeibeamte erklärte allerdings, dass ihre Informationen zu dürftig für eine internationale Zusammenarbeit gewesen seien.
Trotzdem entschied das Schöffengericht, die Hilfe bei den Ermittlungen zugunsten der Angeklagten auszulegen. Am Ende wurde sie zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
In der Urteilsbegründung sprach Richter Roland Fink von „schwerer Kriminalität“, da die Bande nur mit einem Ziel nach Deutschland gekommen sei: Sie wollte stehlen. Zur Angeklagten sagte Fink: „Sie sind gefahren, und Sie haben gewusst, was los ist, oder Sie haben die Augen so fest verschlossen, dass es schon nicht mehr zulässig ist.“Die Rumänin kann nach der Hälfte ihrer Haftstrafe einen Antrag auf Ausweisung stellen. Dann könnte sie den Rest der Strafe in der Nähe ihrer Kinder verbüßen.