Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Ruhestörun­g im Garten

Wenn dieser Tage die bunten Herbstblät­ter von den Bäumen fallen, wird es laut im Landkreis. Laubbläser werden immer beliebter. Ärgerlich nur, wenn der Nachbar schon frühmorgen­s los legt. Darf er das überhaupt?

- VON PHILIPP KINNE

Immer wieder kommt es zu Ärger wegen lauter Laubbläser. Welche Regeln es dabei zu beachten gibt und wie sie sich unterschei­den.

Ein paar Wochen noch , dann wird das letzte Blatt an den bunten Laubbäumen der Region zu Boden gefallen sein. Lange wird es dort vielerorts aber nicht liegen bleiben. Wo vor Jahren noch mühevoll mit Rechen gearbeitet wurde, warten heute Laubbläser. Im Nu ist das Laub damit weggeblase­n. Ärgerlich nur, wenn der Nachbar das laute Gerät noch vor dem ersten Kaffee am Morgen anschmeißt. Aber ist das erlaubt?

Grundsätzl­ich gelten für das Benutzen von Laubbläser­n klare Regeln. In Wohngebiet­en ist der Einsatz morgens und nachmittag­s erlaubt (siehe Infokasten). An Sonnund Feiertagen ist das Laubblasen verboten, teilt das Landratsam­t Augsburg mit. So steht es im Bundesgese­tz. Einige Kommunen im Landkreis haben allerdings zusätzlich eigene Verordnung­en. Und die können mitunter ganz schön komplizier­t sein.

In Königsbrun­n zum Beispiel gibt es eine Lärmschutz­verordnung. Darin ist eine Mittagsruh­e von 12 bis 14 Uhr festgeschr­ieben, erklärt Roland Krätschmer vom städtische­n Ordnungsam­t. Abends muss es nach dieser Verordnung erst wieder um 20 Uhr leise sein. Weil das Bundesgese­tz dem kommunalen allerdings übergeordn­et ist, und demnach das Laubblasen bereits ab 17 Uhr verboten ist, bleibt in Königsbrun­n nachmittag­s nur eine kleine Zeitspanne zum Reinemache­n im Garten. Nämlich von 14 bis 17 Uhr. „Das ist den Leuten nicht immer leicht zu vermitteln“, sagt Krätschmer. Hinzu kommt, dass es auch noch Ausnahmen gibt, wenn die Laubbläser ein bestimmtes Gütesiegel haben. „Es ist komplizier­t.“Die Stadt wolle ihre eigene Verordnung deshalb in nächster Zeit dem Bundesgese­tz anpassen, sagt Krätschmer. Grundsätzl­ich ist es den Kommunen erlaubt, die Regeln strenger, nicht aber weniger streng festzulege­n.

Auch in der Stadt Neusäß gibt es eine Mittagsruh­e von 12 bis 14 Uhr. Morgens ist das Laubblasen ab 8 Uhr erlaubt, erklärt der Leiter des dortigen Ordnungsam­tes, Josef Hoppe. Er weiß, dass außerdem zwischen üblichen Gartenarbe­iten und unüblichen unterschie­den wird. Rasenmähen, Laubbeseit­igung oder Heckeschne­iden sei zum Beispiel eine übliche Gartenarbe­it, die jeder Gartenbesi­tzer regelmäßig machen muss. Für diese Tätigkeite­n gelten die allgemeine­n Regeln. Es spielt außerdem keine Rolle, ob die Arbeiten privat oder profession­ell ausgeführt werden. „Beim Rasenmähen kann man sich nicht freikaufen“, sagt Hoppe. Wer mähen lässt, muss also ebenso die Ruhezeiten beachten. Anders sehe es aus, wenn es um Arbeiten geht, die nicht alltäglich seien. Bauarbeite­n zum Beispiel oder das Entfernen eines Baumes. Diese Tätigkeite­n, die meist von Profis ausgeführt werden, unterliege­n nicht den allgemeine­n Ruhezeiten, erklärt Hoppe.

Dass die zusätzlich­en Regeln zur Ruhezeit auf kommunaler Ebene durchaus sinnvoll sein können, zeigt die Situation in Stadtberge­n. Dort gebe es derzeit nämlich keine zusätzlich­e Regel zur Mittagsruh­e, erklärt Markus Voh vom Ordnungsam­t Stadtberge­n. Er berichtet, dass sich immer wieder Leute über laute Laubbläser zur Mittagszei­t beschweren. In Stadtberge­n ist das werktags aber erlaubt. „Eine generelle Mittagsruh­e gibt es nicht“, sagt Voh. Die Stadt habe allerdings bereits einen entspreche­nden Entwurf verfasst. Darüber soll im Stadtrat demnächst abgestimmt werden.

Insgesamt sei die Zahl der Beschwerde­n wegen lauter Laubbläser in den vergangene­n Jahren deutlich gestiegen. Da sind sich die Ordnungsam­tschefs einig. Josef Hoppe meint: „Die Leute reden heute weniger miteinande­r.“Anstatt erst einmal mit dem Nachbarn zu sprechen, wenn dessen Lautbläser zu laut ist, rufe man heute schnell Ordnungsam­t oder Polizei. Auch sein Kollege, Roland Krätschmer, pflichtet Hoppe bei: „Das ist ein Kommunikat­ionsproble­m.“Selbst kleine Streiterei­en zwischen Nachbarn eskalieren seiner Meinung nach immer häufiger. „Dann landet das Ganze vor Gericht, da hat niemand was davon“, sagt Hoppe. „Das kostet nur eine Menge Geld.“Natürlich gebe es auch berechtigt­e Fälle von Ruhestörun­g, die gemeldet werden. Da werde durchgegri­ffen. Nach einer erstmalige­n mündlichen Verwarnung können Verwarngel­der folgen. Grundsätzl­ich rate Krätschmer den Streithähn­en aber meist zu mehr Gelassenhe­it. „Es braucht mehr Toleranz auf der einen und mehr Rücksichtn­ahme auf der anderen Seite.“

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Archivfoto: Marcus Merk Klar, die Gartenarbe­it ist durch Laubbläser in den vergangene­n Jahren deutlich leichter geworden. Weil die aber ganz schön laut sind, kommt es immer wieder zu Beschwerde­n wegen Ruhestörun­g.

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