Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Ruhestörung im Garten
Wenn dieser Tage die bunten Herbstblätter von den Bäumen fallen, wird es laut im Landkreis. Laubbläser werden immer beliebter. Ärgerlich nur, wenn der Nachbar schon frühmorgens los legt. Darf er das überhaupt?
Immer wieder kommt es zu Ärger wegen lauter Laubbläser. Welche Regeln es dabei zu beachten gibt und wie sie sich unterscheiden.
Ein paar Wochen noch , dann wird das letzte Blatt an den bunten Laubbäumen der Region zu Boden gefallen sein. Lange wird es dort vielerorts aber nicht liegen bleiben. Wo vor Jahren noch mühevoll mit Rechen gearbeitet wurde, warten heute Laubbläser. Im Nu ist das Laub damit weggeblasen. Ärgerlich nur, wenn der Nachbar das laute Gerät noch vor dem ersten Kaffee am Morgen anschmeißt. Aber ist das erlaubt?
Grundsätzlich gelten für das Benutzen von Laubbläsern klare Regeln. In Wohngebieten ist der Einsatz morgens und nachmittags erlaubt (siehe Infokasten). An Sonnund Feiertagen ist das Laubblasen verboten, teilt das Landratsamt Augsburg mit. So steht es im Bundesgesetz. Einige Kommunen im Landkreis haben allerdings zusätzlich eigene Verordnungen. Und die können mitunter ganz schön kompliziert sein.
In Königsbrunn zum Beispiel gibt es eine Lärmschutzverordnung. Darin ist eine Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr festgeschrieben, erklärt Roland Krätschmer vom städtischen Ordnungsamt. Abends muss es nach dieser Verordnung erst wieder um 20 Uhr leise sein. Weil das Bundesgesetz dem kommunalen allerdings übergeordnet ist, und demnach das Laubblasen bereits ab 17 Uhr verboten ist, bleibt in Königsbrunn nachmittags nur eine kleine Zeitspanne zum Reinemachen im Garten. Nämlich von 14 bis 17 Uhr. „Das ist den Leuten nicht immer leicht zu vermitteln“, sagt Krätschmer. Hinzu kommt, dass es auch noch Ausnahmen gibt, wenn die Laubbläser ein bestimmtes Gütesiegel haben. „Es ist kompliziert.“Die Stadt wolle ihre eigene Verordnung deshalb in nächster Zeit dem Bundesgesetz anpassen, sagt Krätschmer. Grundsätzlich ist es den Kommunen erlaubt, die Regeln strenger, nicht aber weniger streng festzulegen.
Auch in der Stadt Neusäß gibt es eine Mittagsruhe von 12 bis 14 Uhr. Morgens ist das Laubblasen ab 8 Uhr erlaubt, erklärt der Leiter des dortigen Ordnungsamtes, Josef Hoppe. Er weiß, dass außerdem zwischen üblichen Gartenarbeiten und unüblichen unterschieden wird. Rasenmähen, Laubbeseitigung oder Heckeschneiden sei zum Beispiel eine übliche Gartenarbeit, die jeder Gartenbesitzer regelmäßig machen muss. Für diese Tätigkeiten gelten die allgemeinen Regeln. Es spielt außerdem keine Rolle, ob die Arbeiten privat oder professionell ausgeführt werden. „Beim Rasenmähen kann man sich nicht freikaufen“, sagt Hoppe. Wer mähen lässt, muss also ebenso die Ruhezeiten beachten. Anders sehe es aus, wenn es um Arbeiten geht, die nicht alltäglich seien. Bauarbeiten zum Beispiel oder das Entfernen eines Baumes. Diese Tätigkeiten, die meist von Profis ausgeführt werden, unterliegen nicht den allgemeinen Ruhezeiten, erklärt Hoppe.
Dass die zusätzlichen Regeln zur Ruhezeit auf kommunaler Ebene durchaus sinnvoll sein können, zeigt die Situation in Stadtbergen. Dort gebe es derzeit nämlich keine zusätzliche Regel zur Mittagsruhe, erklärt Markus Voh vom Ordnungsamt Stadtbergen. Er berichtet, dass sich immer wieder Leute über laute Laubbläser zur Mittagszeit beschweren. In Stadtbergen ist das werktags aber erlaubt. „Eine generelle Mittagsruhe gibt es nicht“, sagt Voh. Die Stadt habe allerdings bereits einen entsprechenden Entwurf verfasst. Darüber soll im Stadtrat demnächst abgestimmt werden.
Insgesamt sei die Zahl der Beschwerden wegen lauter Laubbläser in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Da sind sich die Ordnungsamtschefs einig. Josef Hoppe meint: „Die Leute reden heute weniger miteinander.“Anstatt erst einmal mit dem Nachbarn zu sprechen, wenn dessen Lautbläser zu laut ist, rufe man heute schnell Ordnungsamt oder Polizei. Auch sein Kollege, Roland Krätschmer, pflichtet Hoppe bei: „Das ist ein Kommunikationsproblem.“Selbst kleine Streitereien zwischen Nachbarn eskalieren seiner Meinung nach immer häufiger. „Dann landet das Ganze vor Gericht, da hat niemand was davon“, sagt Hoppe. „Das kostet nur eine Menge Geld.“Natürlich gebe es auch berechtigte Fälle von Ruhestörung, die gemeldet werden. Da werde durchgegriffen. Nach einer erstmaligen mündlichen Verwarnung können Verwarngelder folgen. Grundsätzlich rate Krätschmer den Streithähnen aber meist zu mehr Gelassenheit. „Es braucht mehr Toleranz auf der einen und mehr Rücksichtnahme auf der anderen Seite.“