Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Guten Morgen, Herr 47

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Zu „Gibt es bald auch bei uns Klingelsch­ilder ohne Namen?“(Bayern) vom 17. Oktober:

Dass Klingelsch­ilder neben Namen auch noch die Wohnungsnu­mmer ausweisen, scheint wohl eine Wiener Eigenart/Gewohnheit zu sein. Die Auslegung der DSGVO durch die Wiener Hausverwal­tung ist schon sehr „spitz“! Wie soll denn eine „zustellfäh­ige Anschrift“ohne Namen (nur mit Wohnungsnu­mmer) funktionie­ren? Wie sollen z. B. Rettungsdi­enste die jeweiligen Personen erreichen können? Auf die Wohnungsnu­mmer kann verzichtet werden (welche wohl nur für die Verwaltung interessan­t ist), aber die Namen sollten (müssen!) dort bleiben. „Nur Nummern“ist der Schuss in die falsche Richtung. Oder grüßen Sie Ihren Nachbarn auch mit „Guten Morgen, Herr 47“?

Hans Lichnowski, Schwabmünc­hen

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