Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Warum sollte er bezahlen?
Zum Artikel „Blieb seine Hose absichtlich offen?“vom 23. Oktober:
Zwar ohne zu wissen, was sich genau zugetragen hat, kann ich dem Angeklagten hier nur zustimmen. Ich hätte mich an seiner Stelle auch nicht auf eine Einstellung gegen Geldauflage eingelassen.
Denn wie kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft dies anbietet, ohne Beweis dafür, ob sich der Angeklagte überhaupt etwas zu Schulden hat kommen lassen? Warum soll der Mann für etwas bezahlen, was er vielleicht gar nicht gemacht oder was das „Opfer“vielleicht nur falsch interpretiert hat? Denn die komplette Anklage basiert alleine nur auf den sehr wackeligen Angaben dieser Frau, die nicht einmal bereit ist, hierzu persönlich auszusagen.
Es ist also nicht einzusehen, warum ihren Ausführungen mehr Glauben geschenkt wird, als denen des Beklagten.
Franz Kapeller, Dasing