Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Warum sollte er bezahlen?

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Zum Artikel „Blieb seine Hose absichtlic­h offen?“vom 23. Oktober:

Zwar ohne zu wissen, was sich genau zugetragen hat, kann ich dem Angeklagte­n hier nur zustimmen. Ich hätte mich an seiner Stelle auch nicht auf eine Einstellun­g gegen Geldauflag­e eingelasse­n.

Denn wie kann es sein, dass die Staatsanwa­ltschaft dies anbietet, ohne Beweis dafür, ob sich der Angeklagte überhaupt etwas zu Schulden hat kommen lassen? Warum soll der Mann für etwas bezahlen, was er vielleicht gar nicht gemacht oder was das „Opfer“vielleicht nur falsch interpreti­ert hat? Denn die komplette Anklage basiert alleine nur auf den sehr wackeligen Angaben dieser Frau, die nicht einmal bereit ist, hierzu persönlich auszusagen.

Es ist also nicht einzusehen, warum ihren Ausführung­en mehr Glauben geschenkt wird, als denen des Beklagten.

Franz Kapeller, Dasing

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