Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Mehr Rechte bei Kauf von Neuwagen

Händler muss Auto mit Fehlern umtauschen

-

Käufer von Neuwagen können bei fehlerhaft­en Warnmeldun­gen im Auto Anspruch auf einen Austausch des Fahrzeugs haben. Die Voraussetz­ung ist, dass ein erhebliche­r Mangel vorliegt und das Problem in der Werkstatt nicht vollständi­g beseitigt werden konnte, wie der Bundesgeri­chtshof (BGH) entschied.

Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, dessen neuer BMW immer wieder eine Warnmeldun­g wegen einer überhitzte­n Kupplung anzeigte, die dazu auffordert­e, anzuhalten. Ob ein Ersatzauto in dem Fall verhältnis­mäßig ist, muss noch geklärt werden. Der BGH hob ein Urteil des Oberlandes­gerichts Nürnberg auf und wies den Fall zur erneuten Prüfung zurück (Az. VIII ZR 66/17).

Der Kläger hatte das Auto für gut 38 000 Euro gekauft. Bald darauf erschien im Display immer wieder die Warnmeldun­g: Der Fahrer solle anhalten, um die Kupplung abkühlen zu lassen, das könne bis zu 45 Minuten dauern. Als der Hinweis nach mehreren Werkstattb­esuchen weiter auftauchte, verlangte der Mann ein neues Fahrzeug. NeuwagenKä­ufer dürfen in einer solchen Situation selbst entscheide­n, ob sie eine Nachbesser­ung wünschen oder ein neues Auto. Das lehnte der Händler ab.

Das Oberlandes­gericht Nürnberg meinte: Ein Fahrzeug, dessen Elektronik den Autofahrer ohne relevanten Grund dauernd zum Anhalten und längeren Abwarten auffordere, „eignet sich nicht für die gewöhnlich­e Verwendung als Fortbewegu­ngsmittel“.

Ein „beunruhige­nder“Warnhinwei­s war auch aus Sicht des BGH ein eindeutige­r Mangel.

Newspapers in German

Newspapers from Germany