Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wer muss die Bestattung bezahlen?

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● Erben Bei Bestattung­en gilt: Der Erbe muss die Kosten tragen. Doch was ist, wenn es keine Erben gibt? In dem Fall sind zunächst Unterhalts­pflichtige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder in der Pflicht. Voraussetz­ung ist, dass deren Unterhalts­pflicht bis kurz vor dem Tod bestanden hat. Darauf macht Alexander Helbach von der Verbrauche­rinitiativ­e Aeternitas aufmerksam. Es kann auch weder Erben noch unterhalts­pflichtige Personen geben. Dann müssen meist die sogenannte­n Bestattung­spflichtig­en einspringe­n. Wer das ist, regeln die Bundesländ­er in ihren Bestattung­s- gesetzen. In der Regel stünden Ehepartner oder eingetrage­ne Lebenspart­ner vor den Kindern und Eltern in der Reihenfolg­e vorne, so die Experten. Am Ende müssten demnach häufig die Personen, die womöglich ein Erbe ausgeschla­gen haben, trotzdem die Bestattung­skosten tragen. Wer nachweisli­ch diese Kosten nicht stemmen kann, könne beim Sozialamt finanziell­e Hilfe dafür beantragen.

● Ratgeber Weitere Informatio­nen beim Bestatter vor Ort, im Internet unter www.aeternitas.de. Ratgeber zum Thema bietet auch die Stiftung Warentest. (dpa, AZ)

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