Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wer muss die Bestattung bezahlen?
● Erben Bei Bestattungen gilt: Der Erbe muss die Kosten tragen. Doch was ist, wenn es keine Erben gibt? In dem Fall sind zunächst Unterhaltspflichtige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder in der Pflicht. Voraussetzung ist, dass deren Unterhaltspflicht bis kurz vor dem Tod bestanden hat. Darauf macht Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative Aeternitas aufmerksam. Es kann auch weder Erben noch unterhaltspflichtige Personen geben. Dann müssen meist die sogenannten Bestattungspflichtigen einspringen. Wer das ist, regeln die Bundesländer in ihren Bestattungs- gesetzen. In der Regel stünden Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner vor den Kindern und Eltern in der Reihenfolge vorne, so die Experten. Am Ende müssten demnach häufig die Personen, die womöglich ein Erbe ausgeschlagen haben, trotzdem die Bestattungskosten tragen. Wer nachweislich diese Kosten nicht stemmen kann, könne beim Sozialamt finanzielle Hilfe dafür beantragen.
● Ratgeber Weitere Informationen beim Bestatter vor Ort, im Internet unter www.aeternitas.de. Ratgeber zum Thema bietet auch die Stiftung Warentest. (dpa, AZ)