Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Die Inninger Einrichtun­g

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Zum 1. August benannte die bayerische Staatsregi­erung sieben bestehende Erstaufnah­meeinricht­ungen und Transitzen­tren in Bayern in Ankerzentr­en (Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidu­ng und Rückführun­g) um. Im Koalitions­vertrag der Bundesregi­erung ist eine Höchstverw­eildauer von 18 Monaten festgelegt. Wichtige Behörden wie Unterbring­ungsverwal­tung, Zentrale Ausländerb­ehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtling­e, Bundesagen­tur für Arbeit und Gesundheit­samt sollen jeweils Büros in den Zentren unterhalte­n, um die Verwaltung­sprozesse rund um die Menschen zu beschleuni­gen. Die Dependance in Inningen, die diese Infrastruk­tur nicht hat, wurde am 13. August eröffnet.

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