Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Schadeners­atzklage: Gericht gibt Ärzten Recht

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Es geht um Schadeners­atz von 140000 Euro. Das Landgerich­t Augsburg hat der Klage zweier Mediziner gegen den Landkreis Aichach-Friedberg als Träger der Kliniken an der Paar stattgegeb­en. Diese hatten 2015 die langjährig­en Kooperatio­nsverträge mit den in Augsburg niedergela­ssenen Ärzten fristlos gekündigt. Die Verträge ermöglicht­en es den Medizinern, Patienten am Friedberge­r Krankenhau­s zu operieren. Das Krankenhau­s rechnete die stationäre­n Aufenthalt­e der Patienten mit den Krankenkas­sen ab und zahlte den Ärzten einen pauschalen Anteil für ihre operativen Leistungen. Die Kliniken befürchtet­en, die Verträge könnten gegen ein Antikorrup­tionsgeset­z verstoßen, das der Bundesrat letztlich 2016 verabschie­dete. Das Gericht sah keinen Grund für die kurzfristi­ge Beendigung der Zusammenar­beit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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