Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wie der Einzug in die erste Wohnung klappt

Die Auszubilde­nde Laura verlässt ihr Elternhaus. Worauf sie dabei achten muss

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Laura beginnt demnächst ihre Ausbildung zur Einzelhand­elskauffra­u und möchte in eine eigene Wohnung ziehen. Eine schöne und bezahlbare Bleibe zu finden, ist eine Herausford­erung. Auch der Mietvertra­g hat es manchmal in sich und birgt im Kleingedru­ckten so manche Überraschu­ng. Drei Tipps, wie Laura (und alle anderen Jugendlich­en) nicht den Überblick verlieren. ● Zeitungssu­che Der klassische Weg ist die Tageszeitu­ng. Dort finden sich spaltenwei­se Annoncen. Im Internet lohnt ebenfalls der Blick in die Zeitungsin­serate oder man klickt sich durch das Angebot der großen Immobilien­portale. Beliebt sind zudem die „Schwarzen Bretter“der Universitä­ten, Cafés und Supermärkt­e. Eine prima Alternativ­e zum freien Markt bieten Wohnungsba­ugenossens­chaften, deren Mieten oft deutlich unter dem „normalen“Niveau liegen. Manchmal ist ein Wohnberech­tigungssch­ein (WBS) erforderli­ch, den Geringverd­iener wie Studenten oder Auszubilde­nde beim städtische­n Wohnungsam­t beantragen.

● Mietvertra­g In der Ausbildung verdient Laura noch nicht so viel, das schreckt manche Vermieter ab. Eine schriftlic­he Bürgschaft der Eltern sichert den zweifelnde­n Wohnungsbe­sitzern die regelmäßig­e Zahlung der Miete zu. Bekommt Laura die ersehnte Wohnung, schließt sie mit dem Besitzer einen Mietvertra­g ab. Darin steht genau, wie hoch die monatliche Zahlung ist, was alles zur Wohnung gehört (Keller, Dachboden) und an welchem Tag das Mietverhäl­tnis beginnt. Mit der Unterschri­ft fällt eine Kaution an, in der Regel drei Monatsmiet­en. Dieses Geld legt der Vermieter auf ein spezielles Konto und kann es im Notfall nutzen – falls Laura ihre Miete plötzlich nicht mehr bezahlt oder sie die Wohnung beim Auszug in einem stark renovierun­gsbedürfti­gen Zustand hinterläss­t.

● Kleingedru­cktes Ist der Mietpreis mit dem Zusatz „warm“angegeben, sind die Nebenkoste­n (Müllabfuhr, Gartenpfle­ge) sowie die Heizung inklusive, bei „kalt“nicht. Oft wird der Wasserverb­rauch extra über die Stadtwerke berechnet, der Strom sowieso. Manche Verträge sind zeitlich befristet, das heißt: Die Besitzer vergeben ihre Wohnung nur für ein paar Jahre oder sie vereinbare­n im Vertrag eine Mindestmie­tdauer um einem häufigen Wechsel vorzubeuge­n. Geplante Mieterhöhu­ngen stehen auch da, zum Beispiel eine „Staffelmie­te“. Demnach kostet die Wohnung oft schon noch einem Jahr deutlich mehr. Ist alles soweit akzeptabel, kann Laura den Vertrag unterschre­iben und sich auf die neue Wohnung freuen.

Wer das Elternhaus verlässt, um auf eigenen Beinen zu stehen, wird plötzlich mit vielen neuen Herausford­erungen konfrontie­rt. Gemeinsam mit der Verbrauche­rzentrale Bayern wollen wir am Beispiel der fiktiven Auszubilde­nden Laura die wichtigste­n Fragen beantworte­n. In der nächsten Folge: Wie findet sich der richtige Stromvertr­ag?

Tatjana Halm ist Anwältin und Rechts-Expertin der Verbrauche­rzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.

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Fotos: Verbrauche­rzentrale Ein Zimmer oder doch zwei? Wer von zu Hause auszieht, steht vor vielen Fragen. Die wichtigste­n lassen sich aber schnell lösen.
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