Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Wie der Einzug in die erste Wohnung klappt
Die Auszubildende Laura verlässt ihr Elternhaus. Worauf sie dabei achten muss
Laura beginnt demnächst ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau und möchte in eine eigene Wohnung ziehen. Eine schöne und bezahlbare Bleibe zu finden, ist eine Herausforderung. Auch der Mietvertrag hat es manchmal in sich und birgt im Kleingedruckten so manche Überraschung. Drei Tipps, wie Laura (und alle anderen Jugendlichen) nicht den Überblick verlieren. ● Zeitungssuche Der klassische Weg ist die Tageszeitung. Dort finden sich spaltenweise Annoncen. Im Internet lohnt ebenfalls der Blick in die Zeitungsinserate oder man klickt sich durch das Angebot der großen Immobilienportale. Beliebt sind zudem die „Schwarzen Bretter“der Universitäten, Cafés und Supermärkte. Eine prima Alternative zum freien Markt bieten Wohnungsbaugenossenschaften, deren Mieten oft deutlich unter dem „normalen“Niveau liegen. Manchmal ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich, den Geringverdiener wie Studenten oder Auszubildende beim städtischen Wohnungsamt beantragen.
● Mietvertrag In der Ausbildung verdient Laura noch nicht so viel, das schreckt manche Vermieter ab. Eine schriftliche Bürgschaft der Eltern sichert den zweifelnden Wohnungsbesitzern die regelmäßige Zahlung der Miete zu. Bekommt Laura die ersehnte Wohnung, schließt sie mit dem Besitzer einen Mietvertrag ab. Darin steht genau, wie hoch die monatliche Zahlung ist, was alles zur Wohnung gehört (Keller, Dachboden) und an welchem Tag das Mietverhältnis beginnt. Mit der Unterschrift fällt eine Kaution an, in der Regel drei Monatsmieten. Dieses Geld legt der Vermieter auf ein spezielles Konto und kann es im Notfall nutzen – falls Laura ihre Miete plötzlich nicht mehr bezahlt oder sie die Wohnung beim Auszug in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand hinterlässt.
● Kleingedrucktes Ist der Mietpreis mit dem Zusatz „warm“angegeben, sind die Nebenkosten (Müllabfuhr, Gartenpflege) sowie die Heizung inklusive, bei „kalt“nicht. Oft wird der Wasserverbrauch extra über die Stadtwerke berechnet, der Strom sowieso. Manche Verträge sind zeitlich befristet, das heißt: Die Besitzer vergeben ihre Wohnung nur für ein paar Jahre oder sie vereinbaren im Vertrag eine Mindestmietdauer um einem häufigen Wechsel vorzubeugen. Geplante Mieterhöhungen stehen auch da, zum Beispiel eine „Staffelmiete“. Demnach kostet die Wohnung oft schon noch einem Jahr deutlich mehr. Ist alles soweit akzeptabel, kann Laura den Vertrag unterschreiben und sich auf die neue Wohnung freuen.
Wer das Elternhaus verlässt, um auf eigenen Beinen zu stehen, wird plötzlich mit vielen neuen Herausforderungen konfrontiert. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bayern wollen wir am Beispiel der fiktiven Auszubildenden Laura die wichtigsten Fragen beantworten. In der nächsten Folge: Wie findet sich der richtige Stromvertrag?
Tatjana Halm ist Anwältin und Rechts-Expertin der Verbraucherzentrale Bayern, wo sie das Referat Markt und Recht leitet.