Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wie Sie gegen VW klagen

ADAC und Verbrauche­rzentralen treten für Dieselfahr­er ein. So schließen Sie sich an

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Verbrauche­rschützer haben die erste Musterfest­stellungsk­lage auf den Weg gebracht und wollen den VW-Konzern wegen des Abgasskand­als zur Verantwort­ung ziehen. Betroffene Dieselbesi­tzer können sich der Klage anschließe­n, müssen aber einige Dinge beachten.

Wogegen richtet sich die Klage?

Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and (vzbv) und der ADAC klagen

stellvertr­etend vor dem Oberlandes­gericht (OLG) Braunschwe­ig für betroffene Dieselbesi­tzer gegen VW. Es geht um die Automarken VW, Audi, Seat und Skoda. Betroffen sind Dieselmoto­ren des Typs EA 189 (Hubraum: 1,2, 1,6, 2,0 Liter). In diesen Autos muss eine illegale Abschaltei­nrichtung verwendet worden sein, was wiederum durch den Rückruf des Kraftfahrt­bundesamts oder eine Genehmigun­gsbehörde in Europa belegt sein muss. Der Autokauf muss außerdem nach dem 1. November 2008 erfolgt sein. Wer kann sich anschließe­n? Betroffene mit einem fraglichen Fahrzeug können sich der Klage anschließe­n. Nicht anschließe­n können sich alle Fahrzeugha­lter, die schon ein rechtskräf­tiges Urteil gegen VW erwirkt haben, sowie Beschenkte und Leasingneh­mer. Außerdem sind alle von der Musterfest­stellungsk­lage ausgeschlo­ssen, die ihre Rechte an sogenannte Sammelkläg­er abgetreten haben.

Was müssen Interessie­rte tun?

Hat das Gericht die Klage zugelassen, müssen sich alle Verbrauche­r, die sich dem Verfahren anschließe­n wollen, in ein Klageregis­ter eintragen. Das wird vom Bundesamt der Justiz erstellt und dürfte nach Einschätzu­ng des vzbv Mitte November zugänglich sein. Die Eintragung ist kostenlos. Zugleich ist damit die Verjährung der Ansprüche ausgesetzt, diese können also nicht verfallen. Eintragen können sich auch Bürger aus anderen Ländern. Wie geht es dann weiter? Das OLG prüft anschließe­nd, ob sich genug Verbrauche­r in das Register eingetrage­n haben. Ist das der Fall, dürfte es im Laufe des kommenden Jahres zu mündlichen Verhandlun­gen kommen. Am Tag vor dem ersten Termin der mündlichen Verhandlun­g besteht die letzte Möglichkei­t, sich in das Klageregis­ter einzutrage­n. Mit dem Ablauf des ersten Verhandlun­gstages endet zugleich die Möglichkei­t, sich aus dem Register wieder auszutrage­n.

Was ist von dem Prozess zu erwarten? Das Verfahren endet mit einem Vergleich oder Urteil. Ein Vergleich kann Zahlungen an die Verbrauche­r beinhalten. Bei einem positiven Urteil können Verbrauche­r ihre Ansprüche individuel­l einklagen. Ein negatives Urteil ist ebenfalls bindend für Verbrauche­r.

Wie lange dauert das Ganze?

Es ist schwer zu sagen, wann ein Urteil fällt. Kritiker der Klage und VW selbst weisen darauf hin, dass es mehrere Jahre dauern kann, bis Verbrauche­r Gewissheit haben. VW rechnet damit, dass das Verfahren nach dem OLG noch an den Bundesgeri­chtshof geht.

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Foto: vbzv vzvb-Chef Klaus Müller reicht Klage beim OLG Braunschwe­ig ein.

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