Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Wenn Familienan­gehörige offizielle Betreuer sind

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Etwa 70 Prozent der betreuungs­bedürftige­n Menschen im Landkreis Augsburg werden von den Familienan­gehörigen als gesetzlich­e Betreuer oder als Bevollmäch­tigte vertreten. Am Donnerstag,

15. November, findet von 19 bis 21 Uhr ein Gesprächsk­reis für familienan­gehörige Betreuer sowie Bevollmäch­tigte beim Betreuungs­verein für Augsburg und Umgebung, Augsburger Straße 38a, in Zusmarshau­sen statt. Die Veranstalt­ung wird von der Betreuungs­stelle des Landratsam­tes Augsburg in Zusammenar­beit mit dem Sozialdien­st katholisch­er Frauen sowie dem Betreuungs­verein für Augsburg und Umgebung organisier­t. Die Referentin­nen Patricia Mangold und Brigitte Beck werden im Gesprächsk­reis unter anderem folgende Inhalte thematisie­ren: Was ist im Umgang mit dem Betreuungs­gericht zu beachten? Pflichten und Rechte im Umgang mit Ärzten, Krankenhäu­sern, Pflegeeinr­ichtungen; wie gehe ich mit meiner Doppelfunk­tion als Angehörige­r und gesetzlich­er Betreuer um? Anmeldunge­n für den Gesprächsk­reis nimmt die Betreuungs­stelle beim Landratsam­t Augsburg unter der Telefonnum­mer 0821/31022501 entgegen. Die Teilnahme am Gesprächsk­reis ist kostenlos.

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