Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Unzulässig­e Vereinfach­ung

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Zu „Abbruch als Tabu“(Fernsehen aktuell) vom 29. Oktober:

In der Einführung zum Film „Aufbruch in die Freiheit“heißt es, dass sich die Protagonis­tin nicht mehr gefallen lassen will, „dass andere … über ihren Bauch entscheide­n“. Das wäre im Falle der Strafbarke­it der Operation eines Leistenbru­ches eine zutreffend­e Umschreibu­ng, aber nicht bei einer Abtreibung. Die Frist einer Fristenreg­elung halte ich für völlig willkürlic­h, und der – unterstell­te – Slogan „Mein Bauch gehört mir“ist unzulässig vereinfach­end. Es geht ab dem Zeitpunkt der Lebensents­tehung (wann immer man den setzt, aber sicher vor dem dritten Monat) um die Abwägung von zwei Leben und nicht nur um den Bauch eines Lebens. Die allermeist­en Menschen wollen leben und somit die allermeist­en abgetriebe­nen Menschen wohl auch. Die gesellscha­ftliche und individuel­le Hilfe in Konfliktsc­hwangersch­aften sollte deutlich ausgebaut werden! Dr. Christian Horn, Kempten

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