Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Unzulässige Vereinfachung
Zu „Abbruch als Tabu“(Fernsehen aktuell) vom 29. Oktober:
In der Einführung zum Film „Aufbruch in die Freiheit“heißt es, dass sich die Protagonistin nicht mehr gefallen lassen will, „dass andere … über ihren Bauch entscheiden“. Das wäre im Falle der Strafbarkeit der Operation eines Leistenbruches eine zutreffende Umschreibung, aber nicht bei einer Abtreibung. Die Frist einer Fristenregelung halte ich für völlig willkürlich, und der – unterstellte – Slogan „Mein Bauch gehört mir“ist unzulässig vereinfachend. Es geht ab dem Zeitpunkt der Lebensentstehung (wann immer man den setzt, aber sicher vor dem dritten Monat) um die Abwägung von zwei Leben und nicht nur um den Bauch eines Lebens. Die allermeisten Menschen wollen leben und somit die allermeisten abgetriebenen Menschen wohl auch. Die gesellschaftliche und individuelle Hilfe in Konfliktschwangerschaften sollte deutlich ausgebaut werden! Dr. Christian Horn, Kempten