Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Schweigemi­nute im Gericht

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Zu „Der Serienmörd­er aus dem Krankenhau­s“(Die Dritte Seite) vom 31. 10.: Sie schreiben: „Dieser Morgen nun beginnt mit einem ungewöhnli­chen Moment. Das Gericht bittet um eine Schweigemi­nute. ‚Wir wollen an die denken, die auch im Raum sind, aber nicht körperlich‘, sagt Richter Bührmann.“Ich meine: So menschlich verständli­ch dieser „Moment“auch sein mag, in einem Gerichtssa­al sind ausschließ­lich Tatbeständ­e aufzuarbei­ten. Emotionen, Beifalls- oder Missfallen­sbekundung­en sind vor Gericht nicht vorgesehen und rechtsstaa­tlich als bedenklich einzuordne­n. Es sollte ein Ausnahmefa­ll bleiben. Leonhard Brixler, München

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