Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Schweigeminute im Gericht
Zu „Der Serienmörder aus dem Krankenhaus“(Die Dritte Seite) vom 31. 10.: Sie schreiben: „Dieser Morgen nun beginnt mit einem ungewöhnlichen Moment. Das Gericht bittet um eine Schweigeminute. ‚Wir wollen an die denken, die auch im Raum sind, aber nicht körperlich‘, sagt Richter Bührmann.“Ich meine: So menschlich verständlich dieser „Moment“auch sein mag, in einem Gerichtssaal sind ausschließlich Tatbestände aufzuarbeiten. Emotionen, Beifalls- oder Missfallensbekundungen sind vor Gericht nicht vorgesehen und rechtsstaatlich als bedenklich einzuordnen. Es sollte ein Ausnahmefall bleiben. Leonhard Brixler, München