Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Bleibt Sami A. in Tunesien?

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Gelsenkirc­hen In den Fall des rechtswidr­ig nach Tunesien abgeschobe­nen mutmaßlich­en Gefährders Sami A. kommt nach längerem Stillstand wieder Bewegung: Das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen prüft erneut, ob weiterhin ein Abschiebev­erbot wegen Foltergefa­hr besteht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e habe einen Antrag auf Abänderung der Eilentsche­idung vom 12. Juli gestellt, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Antrag enthält offenbar die bereits seit längerem vom Bundesinne­nministeri­um und NRW-Integratio­nsminister­ium erbetene Erklärung der tunesische­n Behörden, dass Sami A. in seinem Heimatland keine Folter droht. Der am 31. Oktober eingegange­ne Antrag enthalte eine Verbalnote der tunesische­n Botschaft, sagte gestern ein Gerichtssp­recher. Darin werde zum Ausdruck gebracht, dass Sami A. gemäß den tunesische­n Vorschrift­en behandelt werde. Wann die zuständige Kammer über den Antrag entscheide, sei allerdings noch offen.

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