Augsburger Allgemeine (Land Nord)
Bleibt Sami A. in Tunesien?
Gelsenkirchen In den Fall des rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Gefährders Sami A. kommt nach längerem Stillstand wieder Bewegung: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen prüft erneut, ob weiterhin ein Abschiebeverbot wegen Foltergefahr besteht. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe einen Antrag auf Abänderung der Eilentscheidung vom 12. Juli gestellt, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Antrag enthält offenbar die bereits seit längerem vom Bundesinnenministerium und NRW-Integrationsministerium erbetene Erklärung der tunesischen Behörden, dass Sami A. in seinem Heimatland keine Folter droht. Der am 31. Oktober eingegangene Antrag enthalte eine Verbalnote der tunesischen Botschaft, sagte gestern ein Gerichtssprecher. Darin werde zum Ausdruck gebracht, dass Sami A. gemäß den tunesischen Vorschriften behandelt werde. Wann die zuständige Kammer über den Antrag entscheide, sei allerdings noch offen.