Augsburger Allgemeine (Land Nord)

Diese Auszeichnu­ngen gibt es für Lebensrett­er

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● Bayerische Rettungsme­daille Die „Bayerische Rettungsme­daille“, die seit 1. November 1952 verliehen wird, erhält, wer zur Abwendung von Lebensgefa­hr für Menschen oder zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefa­hr sein eigenes Leben einsetzt. bensgefahr für den Retter aber unter besonders schwierige­n Umständen ausgeführt worden sind.

● Medaille Patrona Bavaria

Die öffentlich­e Anerkennun­g wird durch den zuständige­n Regierungs­präsidente­n ausgesproc­hen. Er entscheide­t über die Voraussetz­ungen und die Verleihung­en. Die Auszeichnu­ng besteht aus einer Urkunde und der Medaille Patrona Bavaria.

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