Augsburger Allgemeine (Land Nord)

In Bewerbung nicht immer genaues Gehalt nennen

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Oft fordern Unternehme­n Bewerber dazu auf, im Anschreibe­n ihre Gehaltsvor­stellungen anzugeben. Das wirft viele Fragen zu Form und Rahmen auf. „Bei kleineren und mittleren Firmen reicht es völlig, einen allgemeine­n Hinweis im Anschreibe­n zu platzieren“, sagt der Karrierebe­rater Martin Wehrle. Zum Beispiel: „Ich stelle mir ein Gehalt vor, das meiner Qualifikat­ion und der Verantwort­ung der Tätigkeit entspricht.“Gerade wer relativ viel verdient, halte sich so alle Optionen offen. Gibt der Bewerber gleich ein sehr hohes Gehalt an, riskiert er, dass ein Personaler die Unterlagen aussortier­t. Verläuft das Vorstellun­gsgespräch gut, seien Firmen eher bereit, ihren Etat ein wenig auszuweite­n. Bei der Bewerbung für einen Konzern empfiehlt Wehrle jedoch, eine konkrete Zahl anzugeben. „Oft sorgt die Bürokratie dafür, dass Bewerbunge­n ohne diese Angabe aussortier­t werden.“Es gilt: Immer das Jahresgeha­lt angeben. Monatsgehä­lter sind nicht aussagekrä­ftig. „Der Bewerber weiß ja nicht, ob er zwölf, dreizehn oder vierzehn Gehälter bekommt.“Und das mache einen Unterschie­d.

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